Hallo ihr Lieben,
habe hier schon oft mitgelesen und finde es toll, wie ihr anderen immer helft.
Meine Frage ist etwas durcheinander, vielleicht aber auch nur, weil ich keine Ahnung habe, wo ich anfangen soll zu fragen.
Ich wohne im Moment in Düsseldorf. Muss aber, da meine Wohnung zu klein ist (lebe seit 2 1/2 Jahren mit meinem Sohn,jetzt3, auf einem Zimmer), umziehen. Zum 1.1. läuft der Mietvertrag aus. Ich habe eine Wohnung in Neuss gefunden, die mich sehr interessiert. Jetzt sagte mir aber das SA in Düsseldorf als ich allgemein wegen Umzug anfragte, dass ich nur mit TRIFTIGEM Grund in eine andere Stadt ziehen darf. Meine Eltern wohnen in Neuss, aber das ist ja nun auch kein wirtschaftlicher Aspekt im ersten Moment. Kindergartenplätze und damit eine Möglichkeit für mich zu arbeiten sind da auch wesentlich besser. Nun ist es auch so, dass die „neue“ Wohnung von einer Baugenossenschaft ist. Heisst, ich müsste Anteile kaufen. Das SA in Düsseldorf übernimmt solche Anteile, das in Neuss anscheinend nicht mehr. Aber hier in Düsseldorf wurde mir gesagt, sie müssten eh noch 2 Jahre weiter für mich zahlen, wenn ich in eine andere Stadt ziehen würde, fällt das dann auch darunter? Darf das SA mir verbieten in eine andere Stadt zu ziehen? Morgen wollte ich da nochmal genau nachhaken, aber ich dachte vielleicht hat jemand von euch schonmal einen Tipp, wie ich das am besten anstellen soll.
Liebe Grüsse und danke für jede Antwort,
Calida
Hallo Calida,
ich gehe mal davon aus, dass Du sozialhilfeberechtigt bist bzw. Sozialhilfe beziehst. Du kannst hinziehen, wohin Du möchtest. Es ist Unsinn, wenn das Sozialamt behauptet, Du dürfest nur mit triftigem Grund in eine andere Stadt ziehen. Allerdings muss ein Umzug gerechtfertigt sein. Das ist bei Dir der Fall, weil die bisherige Wohnung zu klein ist.
Das bisherige Sozialamt zahlt die Kosten des Umzuges. Ist allerdings die neue Stadt zu weit entfernt, könnten die Umzugskosten unangemessen sein (z. B. Umzug von Hamburg nach München) und deshalb nur bei triftigem Grund übernommen werden. Ein Umzug von Düsseldorf nach Neuss ist hingegen nur ein Katzensprung.
Wenn Du erst mal umgezogen bist, zahlt das Sozialamt in Düsseldorf überhaupt nichts mehr, weil es nicht mehr zuständig ist. Jetzt zahlt das Sozialamt in Neuss. Da hat Dir der Sachbearbeiter also vermutlich einen Bären aufgebunden. Ich höre in letzter Zeit häufiger davon, dass Sachbearbeiter so etwas tun, weil die Hilfeempfänger sich nicht so gut auskennen wie die Sachbearbeiter.
Die neue Miete wird also vom neuen Sozialamt übernommen. Ob das Sozialamt auch Genossenschaftsanteile übernimmt, bleibt fraglich, allenfalls in Form eines Darlehens bei Sicherungsübereignung der Anteile. Allerdings zahlt das Sozialamt die Mietkaution für eine neue Wohnung. Ist die Mietkaution noch vor dem Einzug fällig, muss das Sozialamt in Düsseldorf zahlen, ansonsten Neuss.
Liebe Grüsse
Holger von oben
hilfreich: http://geocities.com/bgb_hamburg/
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Hi,
ich muss dir fast in allen Punkten recht geben, außer:
Wenn Du erst mal umgezogen bist, zahlt das Sozialamt in
Düsseldorf überhaupt nichts mehr, weil es nicht mehr zuständig
ist. Jetzt zahlt das Sozialamt in Neuss. Da hat Dir der
Sachbearbeiter also vermutlich einen Bären aufgebunden. Ich
höre in letzter Zeit häufiger davon, dass Sachbearbeiter so
etwas tun, weil die Hilfeempfänger sich nicht so gut auskennen
wie die Sachbearbeiter.
Das bisherige Sozialamt zahlt zwar nichts mehr an die Hilfeempfängerin selbst, aber es muss 2 Jahre lang die Kosten an die Zuzugsgemeinde erstatten: § 107 BSHG. Der Sachbearbeiter hat ihr also keinen Bären aufgebunden. Allerdings hat das abgebende Sozialamt trotz der Kostenerstattungspflicht keinen Einfluss darauf, was das neue SA der HE bewilligt oder nicht. Dies entscheidet allein das neue SA nach pflichtgemäßem Ermessen.
Gruß
Nelly