Umzug in einen anderen Zuständigkeitsbereich

Aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist es erforderlich erneut einen Erstantrag für ALG II zu stellen, welchen man persönlich einreichen muss.

Ist es jedoch auch notwendig, persönlich zu erscheinen, um prüfen zu lassen, ob die neue Wohnung angemessen ist oder kann man diesen Teil durchaus postialisch erledigen?

Hallo Italiano2013,

persönliches Erscheinen ist auch dafür nötig. Sonst ggf. anrufen und fragen, ob es eine andere Person mit Vollmacht auch erledigen könnte. Solche Fragen klärt auch ein Anruf beim zuständigen Servicecenter.

Gruß

Matrix_

keine Ahnung, aber was spricht dagegen persönlich zu erscheinen?

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry.

Aber das persönliche Erscheinen ist m.E. schon sinnvoll, da können Sie ja Ihren Bearbeiter kennenlernen und er Sie.

Hallo, hier kurz und knapp. Man muss die Genehmigung des Jobcenters haben um für die Wohnung auch die volle Miete zu erhalten und die dazugehörige Mietkaution. Also selber hingehen.

Schönen Tag noch

ich würde mich freundlich vorstellen. man braucht deren guten Willen

Zur Antragstellung ist i.d.R. persönliches Erscheinen erfoderlich, da der neue pAp prüfen muss, ob du nicht gleich vorort per Sofortangebot in ArBeit vermittelt werden kannst, was Alg II abwenden würde.

Hruß Gwen