Aufgrund eines Umzugs in einen anderen Zuständigkeitsbereich ist es erforderlich erneut einen Erstantrag für ALG II zu stellen, welchen man persönlich einreichen muss.
Ist es jedoch auch notwendig, persönlich zu erscheinen, um prüfen zu lassen, ob die neue Wohnung angemessen ist oder kann man diesen Teil durchaus postialisch erledigen?