Umzug in etwas teurere Wohnung bei Alg2 und

das ist sicher eine ermessensfrage von deinem sachbearbeiter. ist man dir einigermaßen gewogen, wirst du keine probleme haben, dass die kosten voll übernommen werden. hast du ein ekel als bearbeiter, dann wird man dir sagen, dass du die 20 € selber zahlen musst.

ich wünsche dir viel glück,
hansemann

Hallo Damian,

normalerweise legt das Jobcenter bei einer nachgewiesenen Behinderung (hier Merkzeichen „G“) einen erhöhten Wohnraumbedarf bei der Umzugs- und Angemessenheitsprüfung zu Grunde. Das sind dann für eine Einzelperson nicht mehr 45m² sonder 45+12m² also mindestens 52m². Somit kann bei der Wohnung auch der Kaltmietpreis mit 52m² zu Grunde gelegt werden. Da du auch noch ein Attest in Bezug auf die Notwendigkeit des Umzuges vom 2.OG ins EG beigfügt hast, sollte es keine Probleme bei der Übernahme der Miete geben.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

VG
flottebiene

Würde Dir raten in die VdK (www.vdk.de) einzutreten. Dies ist ein Sozialverband mit sehr gutem Ruf. Sie vertreten und beraten Dich in allen sozialrechtlichen Angelegenheit bis hin zum Sozialgericht. Monatsbeitrag ca. €4,50. Der Vorteil: Wenn die VdK dem Amt schreibt, hast Du sehr große Chancen auf Erfolg, wenn Du selber schreibst, wirst Du oft abgebügelt.

Hallo
da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen, nicht mein Spezialgebiet.
Schöne grüsse aus dem Maintal
Kreuzer Michael

Ich empfehle dir an einer Umzugsauktion teilzunehmen wenn die Kohle leider Gottes eh nicht so knapp sitzt - Hier lassen sich schnell ein paar Euro sparen die man an anderer stelle besser gebrauchen kann. Hier gibts viele Infos: http://umzugsunternehmen-preise.info
Grüße!