Umzug in etwas teurere Wohnung bei Alg2 und

… Behinderung???

Hallo zusammen. Ich hab da mal eine wohl doch nicht so leicht zu beantwortende Frage. Ich muss aufgrund einer Behinderung (80% mit Merkzeichen G und aG) vom 2. Obergeschoss ins Erdgeschoss umziehen. Hab wohl jetzt nach langem Suchen eine gefunden, die einigermaßen passen könnte. Bin Single, beziehe Alg2 und die Wohnung ist nicht 47 sondern 53 qm groß. Die Miete ist allerdings auch 20€ über dem gewährten Satz für meine Stadt (Recklinghausen). Hab dem Jobcenter bereits ein Attest eingereicht indem geschrieben steht, dass ich aus gesundheitlichen Gründen ins Erdgeschoss ziehen muss. Umzugskosten werden übernommen. Die Miete jetzt auch? Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte.
Danke schonmal.

Gruß

Damian

Ich weiss es jetzt nicht genau, aber ich glaube das Dir mit einer Behinderung eine größere Wohnung zusteht. In dem Falle müssen sie die Miete in voller Höhe übernehmen. Ansonsten musst Du den Rest selbst bezahlen. Frage aber bitte vorher noch mal auf dem Jobcenter nach.
LG, Manfred

Du meinst wohl mir sollte eine größere Wohnung zustehen. Hab alles versucht, bin sogar mit Gesetzestexten dahin, bekam aber immer wieder die gleiche Antwort. Nö, du nicht. Hab dann mal einen Anwalt für Sozialrecht angerufen. Der hat sich kaputt gelacht. Mir steht der Mehrbedarf wohl doch zu, nur wäre die einzige Möglichkeit diesen zu bekommen, vor dem Sozialgericht zu klagen. Und das dauert. Diese Zeit hab ich nur leider nicht, da ich bis spätestens 01.07. hier raus muss. Also mit Rollator zum Jobcenter und hoffen.

Was Anderes bleibt Dir wohl nicht übrig als zu klagen wenn sie es nicht wollen. Nur verstehe ich dann nicht das sie den Umzug bezahlen. Das wiederspricht sich doch.

Ich versteh das auch schon langsam nicht mehr. Ein Umzug aufgrund meiner Behinderung wird bezahlt, aber bei dem Mehrbedarf stellen die sich quer. Ich kann ja nix dafür, dass es 100 mal mehr freie Wohnungen im 1., 2. 3. oder 4. Geschoss gibt, als nunmal im Erdgeschoss. Das ich nicht ganz gesund bin sieht man mir an, aber das rechtfertigt wohl immer noch nicht einen Mehrbedarf. Klagen lohnt jetzt auch nicht mehr, weil ich spätestens am 01.07. ausziehen muss.

Tut mir Leid, aber da kann ich dann auch nicht mehr weiter helfen.

Kein Problem. Trotzdem danke für die schnelle Antwort.

Bitte, tut mir Leid das ich nicht mehr helfen konnte.

Kein Problem. Trotzdem danke für die schnelle Antwort.

Hallo Damian

Wenn du die Mietbescheinigung abgegeben hast,mit allem pipapo und du dann die zusage bekommen hat,würde ich sagen du hast die zusage bekommen.
Eigentlich stellt sich das Jobcenter wegen 20€ nicht sooo an,es gibt immer ein wenig Spielraum von der qm fläche,aber jeder Sachbearbeiter der das im enddefekt endscheidet ist anders.
Rufe doch an und frage nach ob du die Wohnung jetzt Anmieten darfst oder nicht.

Lg

Umzug
Also wenn der Umzug genehmigt und bezahlt wird, kannst Du davon ausgehen, dass auch die Miete in voller Höhe übernommen wird. Kommt natürlich auf die jeweilige Richtlinie bzw. Satzung zu den Kosen der Unterkunft an. Aber in den meisten gemeinden werden 10 zusätzlich quadratmeter bei Behinderungen gegeben.

Ich weiß, so wirklich konnte ich nicht weiterhelfen aber ich hoffe wenigstens etwas.

I.Ü. kannst Du ja auch mal in deinem Jobcenter nachfragen :wink:

Gruß Ina

Hallo,

wenn sie den Umzug zahlen, dann müßten sie eigentlich auch die erhöhte Miete zahlen - ist aber ermessensfrage! Es kommt auf den Bearbeiter an.

gold-marie

Hallo,

wenn die Umzugskosten genehmigt sind ist doch auch die Wohnung genehmigt. Denn ohne Genehmigung der Wohnung kein Umzug, so sagt es das Gesetz.

Gruß

Hallo Damian
Hartz IV: Mietstufe höher bei Schwerbehinderung
Text: Für ALG II-Empfänger mit Schwerbehinderung gilt eine deutlich höhere Mietobergrenze als angemessen. Das entschied das Sozialgericht Lüneburg in einem einstweiligen Anordnungsverfahren gegen den Landkreis Celle (S 27 AS 1700/07 ER).

Celle. Der Schwerbehinderte lebte in einem 3-Personen-Haushalt in einer Gemeinde des Landkreises Celle. Das Sozialgericht beschied, dass „allein aufgrund der Schwerbehinderung des Antragstellers … eine Erhöhung dergestalt angebracht [ist], dass von einem (fiktiven) 4-Personen-Haushalt auszugehen ist.“ Das Sozialgericht orientierte sich dabei für die Beurteilung der angemessenen Kosten der Unterkunft erneut an der rechten Spalte der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz (WoGG), „da für den Landkreis Celle keine verallgemeinerungsfähigen und aussagekräftigen Aussagen über die Lage auf dem Wohnungsmarkt (insbesondere Mietspiegel) vorhanden sind.“

Auf dieser Grundlage soll dann also die nächsthöhe re Haushaltsgröße gelten, wenn eine Person schwerbehindert ist. Also: Für eine Person gelten die Kosten für einen Zwei-Personen-Haushalt als angemessen, für einen Zwei-Personen-Haushalt gilt die Mietobergrenze eines Drei-Personen-Haushalts u.s.w. Grundsätzlich heißt es im Beschluss: „Im Rahmen der Ermittlung der Mietobergrenzen erscheint es daher … gerechtfertigt, bei bestehender Schwerbehinderung eines Haushaltsmitglieds von einem fiktiven weiteren Haushaltsmitglied auszugehen.“

Das Sozialgericht sprach sich eindeutig gegen eine vom Landkreis angestrebte Einzelfallbetrachtung aus: „Zwar sind viele verschiedene Möglichkeiten einer Behinderung denkbar, in jedem Fall führt die Behinderung zu einer Beeinträchtigung des täglichen Lebens, die durch einen erhöhten Wohnraumbedarf auszugleichen versucht werden soll.“ Diese Regelung hat unseres Erachtens auch Gültigkeit für Haushalte von Alleinerziehenden. (Erwerbslosen INI Celle, 10.02.2008)

Wie beantragt man sowas in der Praxis?
Ich würde eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beilegen und unter Verweis auf diese Entscheidung die Bewilligung verlangen.

Allerdings muß man sich im Klaren sein, das ist nur ein erstinstanzliches Urteil und die Begründung (soweit aus dem zitierten Stellen ersichtlich) ist nicht besonders überzeugend, insbesondere der Punkt daß die Art der Behinderung ohne Belang sei. Daß ein Rollstuhlfahrer mehr Platz braucht, kann man sich gut vorstellen, aber auch bei einem Gehörlosem. Da du aber „G“ bist, ist ein Mehr an Wohnraum erforderlich!

Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, ich konnte dir weiter helfen!
zaubermaus

also meine Erfahrung ist, wenn die ARGE die Umzugskosten übernimmt, dann haben sie auch die Wohnung anerkannt, mit den Kosten natürlich.
MfG Daniela

Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen.
LG Chipsy759

Hab heute morgen mit dem Jobcenter das demnächst für mich zuständig ist telefoniert. Die nette Dame hat mir ohne das ich nachgefragt habe erzählt das mir mit Behinderung mehr qm zustehen und die Wohnung somit auch teurer sein darf. Muss mir am Montag eine Genehmigung für den Umzug holen und dann zum neuen Jobcenter und die Kostenübernahme und ggf. Übernahme der Renovierungskosten beantragen. Mal gucken was passiert. Dank dir erstmal für deine ausführliche Erklärung.

Damian

Hallo Damian,
das freut mich, dass du bereits auf dem Wege des Erfolges warst, und meine Erklärung eigentlich die Bestätigung, was?
Viel Glück weiterhin!
zaubermaus

Hallo Damian,
dass die Arge die Umzugskosten übernimmt ist erst einmal ein gutes Zeichen. Eigentlich gibt es mehrere Möglichkeiten: die Arge ist auf jeden Fall verpflichtet, dir die ersten 6 Monate deine Miete vollständig zu übernehmen. Danach liegt es (leider) im Ermessen des Sachbearbeiters, ob die Miete vollständig oder nur für 45 qm übernommen wird. Vielleicht gibt es an deinem Wohnort auch ganz viele oder ganz wenige Wohnungen, die behindertengerecht sind. Du wirst also abwarten müssen…
Grüße, sabine

Ich bin mir zwar noch nicht zu 100% sicher das der Umzug klappt, aber bis jetzt zu ungefähr 90. Wenn die Mädels vom Jobcenter schon ohne zu fragen andeuten, dass mir ein Mehrbedarf zusteht, kann es ja eigentlich nur klappen. Schade nur das ich die erste Ablehnung auf Mehrbedarf nicht schriftlich, sondern nur per Telefon erhalten habe. Sollte der SB beim Jobcenter mir die Wohnung doch nicht genehmigen, lass ich mir das schriftlich geben und geh zum Anwalt. Die Hoffnung stirbt aber bekanntlich zuletzt:wink: Dank dir trotzdem. Ich sag bescheid, wenn es was neues gibt.

Ich muss dich leider enttäuschen. Wohnungen die für mich in Frage kommen (Erdgeschoss) gibt es so gut wie gar nicht. Auf jeden Fall keine, die klein und günstig ist. Deswegen hoffe ich ja das meine Argumentation den SB überzeugen kann. Muss bis aller spätestens zum 01.07. raus. Egal ob mit oder ohne neue Wohnung. Mal gucken wie es ausgeht.

Gruß, Damian