Hallo!
Wenn jemand eine neue Wohnung bezieht, also umzieht und Sozialhilfe beantragt… äh, ich meine natürlich „Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII“ (eigentlich nur ergänzend zum Arbeitslosengeld, das nicht ganz reicht), und das Sozialamt dann wissen will, welche Sanierungsmaßnahmen an dieser Wohnung vor dem Einzug durchgeführt wurden (der Vermieter soll das bescheinigen), warum will das Sozialamt das wissen?
Ist es da besser etwas zu über- oder zu untertreiben?
Die Miete ist relativ hoch angesetzt (aber noch im Rahmen des Mietspiegels), die Sanierung rechtfertig die Miete auch auf jeden Fall. Darf man so eine komplett neu renovierte Wohnung denn eigentlich gar nicht beziehen, wenn man Sozialhilfe beantragenwill? Größenmäßg ist die Wohnung aber völlig im Rahmen.
LG, Amaryllis
Hallo,
Wenn jemand eine neue Wohnung bezieht, also umzieht und
Sozialhilfe beantragt… äh, ich meine natürlich „Leistungen
nach dem Sozialgesetzbuch XII“ (eigentlich nur ergänzend zum
Arbeitslosengeld, das nicht ganz reicht), und das Sozialamt
dann wissen will, welche Sanierungsmaßnahmen an dieser Wohnung
vor dem Einzug durchgeführt wurden (der Vermieter soll das
bescheinigen), warum will das Sozialamt das wissen?
Andere Frage: Warum will der Vermieter wissen, wer in seine Wohnung einziehen will?
Ist es da besser etwas zu über- oder zu untertreiben?
Da die Frage unklar formuliert ist: Vermieterbescheinigung des jetzigen Vermieters und Bescheinigung des neuen VM zur gewünschten Wohnung… Gibt es einen wichtigen Grund für einen Umzug?
Warum Frage nach Neubau/sanierter Altbau + Wärmedämmung…liegt doch auf der Hand… Wo herrscht mehr ungewollter Energieverlust?
Die Miete ist relativ hoch angesetzt (aber noch im Rahmen des
Mietspiegels), die Sanierung rechtfertigt die Miete auch auf
jeden Fall.
Bliebe die 1. Frage nach der Kaltmiete… Mal andere Menschen aus dem Bekanntenkreis betroffener Menschen befragt?
Arbeitslosigkeit ist leider ein weit verbreitetes Übel unserer rationalisierten, schnelllebigen Gesellschaft geworden…
Darf man so eine komplett neu renovierte Wohnung
denn eigentlich gar nicht beziehen, wenn man Sozialhilfe
beantragenwill? Größenmäßg ist die Wohnung aber völlig im
Rahmen.
Warum nicht, wenn die Kaltmiete für die jeweilige Region angemessen wäre? Eine kleine Spitze sei erlaubt…
In einer Stadt (z. B. Hamburg) wird der kleine Malocher selbst mit seinem Facharbeiterlohn nicht im Ortsteil Blankenese o. ä. wohnen…
LG, Amaryllis
mfg
nutzlos