Hallo,
ein Freund will in eine Neubauwohnung umziehen, diese soll am 1.4.16 Bezugsfertig sein. Der Einzugstermin ist schon zweimal verschoben worden (1.2. und 1.3. ). Nun nach nochmaliger Besichtigung am 22.03. war die Wohnung noch immer nicht fertig.
Aufzug funktionert nicht, Carport nicht fertig bzw. nicht vorhanden, kein befestigter Weg zum Haus,
Garten nicht fertig, Fahradkeller nicht fertig, Kellerraum nicht fertig, Böden im Flur nicht vorhanden, noch jede menge Baumaterial im Flur, im Keller noch keine Türen und Türzargen, kein Briefkasten, Balkon noch nicht vorhanden und noch einiges mehr.
Welche Mängel muss man denn beim Einzug in eine Neubauwohnung die als Bezugsfertig vermietet wird akzeptieren.
Gibt es da einen Richtwert? Kann er die Wohnungsübergabe verweigern und hat er Anspruch auf Schadensersatz wenn sich der Zustand der Wohnung nicht doch noch ändert.
Danke