Ich beziehe
demnächst eine neue Wohnung, welche sehr stark verschlissen
wurde, in dem darin stark geraucht wurde.
Der Zustand war also vor Mietvertragsschluss bekannt.
Bei der Übergabe
stellte ich fest, dass die Wände (eher Decken) immer noch
stark vergilbt waren.
Ohne vertragliche Zusicherung einer Renovierung nicht unerwartet: Der Vormieter mag dazu garnicht verpflichtet gewesen sein und den Vermieter hast du auch nicht zu Renovierung aufgefordert, bevor du einziehen möchtest 
Die Hausverwaltung kam mir mit 100 EUR
entgegen (abgezogen von der Kaution des Vormieters) und ich
darf selbst streichen.
Entgegenkommend. Und das meine ich nicht einmal ironisch 
Nun strich ich die Decke des
Wohnzimmers einmal, zweimal und auch ein drittes Mal und das
Nikotin kommt immer wieder durch.
Verbissen. Spätetstens nach dem ersten Fehlversuch hätte man sich eingestehen können, hier mal einen Fachmann befragen zu müssen.
Natürlich kann ich neu
tapezieren oder spezial Farbe kaufen (diese Erkenntnis kam
erst nach dem streichen) - das würde aber den finanziellen,
zeitlichen und machbaren Rahmen sprengen.
Und diese Versäumnis, es gleich von Anfang an richtig zu machen oder deine Fehleinschätzung zu Umfang und Kosten der notwendigen Renovierungsarbeiten soll nun anderen zufallen?
Nun die Frage: Ist es
meine Aufgabe, hier die Renovierungsarbeiten zu übernehmen?
Ja. Du hast genau die Wohnung angemietet, die besichtigt und mangels anderslautender Zusicherungen auch genau so vermietet wurde.
Dieser Mängel ist der Art versteckt und ohne meine Kenntnis
graviernd schlimmer als vermutet,
Das war und ist er gerade nicht und den Irrtum in der Sache musst du dir schon anrechnen lassen. Tatsächlich gehört Rauchen zum bestimmungemäßen Gebrauch und kein Vor- oder Vermieter muss diese Abnutzungsspuren renovieren.
dass ich nicht gewillt bin
hier handeln zu müssen.
Verstehe, der Vermieter und Vormieter sind es erst recht nicht.
Für schnelle und hilfreiche Antworten bin ich sehr sehr
dankbar, da ich in 2 Wochen rein müsste…Danke!!!
Es wird dir nun nichts anderes übrig bleiben, als mit Sperrgrund den Untergrund sachgerecht für einen Anstrich vorzubereiten. Kostengünstiger wäre es, neu zu tapezieren. Die dritte Alternative, damit zu leben, schliese ich eher aus.
G imager