Umzug in Stark-Raucherwohnung

Hey,

ich bin ziemlich verzweifelt - mehr als das!Ich beziehe demnächst eine neue Wohnung, welche sehr stark verschlissen wurde, in dem darin stark geraucht wurde. Bei der Übergabe stellte ich fest, dass die Wände (eher Decken) immer noch stark vergilbt waren. Die Hausverwaltung kam mir mit 100 EUR entgegen (abgezogen von der Kaution des Vormieters) und ich darf selbst streichen. Das war kein Problem, da ich farbliche Akzente setzen wollte. Nun strich ich die Decke des Wohnzimmers einmal, zweimal und auch ein drittes Mal und das Nikotin kommt immer wieder durch. Natürlich kann ich neu tapezieren oder spezial Farbe kaufen (diese Erkenntnis kam erst nach dem streichen) - das würde aber den finanziellen, zeitlichen und machbaren Rahmen sprengen.Nun die Frage: Ist es meine Aufgabe, hier die Renovierungsarbeiten zu übernehmen? Dieser Mängel ist der Art versteckt und ohne meine Kenntnis graviernd schlimmer als vermutet, dass ich nicht gewillt bin hier handeln zu müssen.

Für schnelle und hilfreiche Antworten bin ich sehr sehr dankbar, da ich in 2 Wochen rein müsste…Danke!!!

Hallo!

herrscht da große Wohnungsnot im Ort ?

Wer lässt sich eigentlich mit 100 € abspeisen, das reicht nicht einmal für die Materialien.

Und ob man den Geruch überhaupt rauskriegt ?

Es muss Nikotin-Sperrgrund aufgetragen werden, dann trocknen lassen, dann kann man überrollen mit normaler (guter-hochwertiger)Dispersionsfarbe. Sonst schlagen immer wieder gelbliche Flecken durch.

Tapeten müssten besser runter, dann Wand trotzdem mit Sperrgrund versehen und dann streichen oder auch tapezieren und streichen.

MfG
duck313

Thema verfehlt…! Setzen! 6! (owt)
.

Hallo,
danke erst einmal für die Reaktion.
Leider herrscht hier Wohnungsnot in Erfurt.
Ich kenn mich, da Erstwohnung, nicht mit Materialien nicht aus, allerdings kaufe ich über Freunde im Fachhandel über. Mit 30 Euro der Eimer. Prinzipiell hätte genau das gereicht. Denn 3 Eimer sind nicht so schlecht kalkuliert. Natürlich unter der Prämisse, dass sie auch deckt. Und gedeckt, obwohl es gute Farbe ist, kann sie nur bedingt, da Nikotin.
Prinzipiell wäre aber ein höherer Abschlage wesentlich besser - Anfängerfehler.

So wie es geschildert ist, hab ich mir nun auch die Info geben lassen. Allerdings stellt sich immernoch die Frage, hat nicht der Vermieter die Pflicht hier einzuschreiten? Der Vermieter sagte mir, dass mit drüber streichen alles erledigt sei. Sie hätte ja auch an die Kaution des Vormieters gehen können, wenn sie die Ahnung gehabt hätte.

Für mich eigentlich ein versteckter Mängel…wollte ja Hilfe zur rechtlichen Lage.

Ich beziehe
demnächst eine neue Wohnung, welche sehr stark verschlissen
wurde, in dem darin stark geraucht wurde.

Der Zustand war also vor Mietvertragsschluss bekannt.

Bei der Übergabe
stellte ich fest, dass die Wände (eher Decken) immer noch
stark vergilbt waren.

Ohne vertragliche Zusicherung einer Renovierung nicht unerwartet: Der Vormieter mag dazu garnicht verpflichtet gewesen sein und den Vermieter hast du auch nicht zu Renovierung aufgefordert, bevor du einziehen möchtest :frowning:

Die Hausverwaltung kam mir mit 100 EUR
entgegen (abgezogen von der Kaution des Vormieters) und ich
darf selbst streichen.

Entgegenkommend. Und das meine ich nicht einmal ironisch :smile:

Nun strich ich die Decke des
Wohnzimmers einmal, zweimal und auch ein drittes Mal und das
Nikotin kommt immer wieder durch.

Verbissen. Spätetstens nach dem ersten Fehlversuch hätte man sich eingestehen können, hier mal einen Fachmann befragen zu müssen.

Natürlich kann ich neu
tapezieren oder spezial Farbe kaufen (diese Erkenntnis kam
erst nach dem streichen) - das würde aber den finanziellen,
zeitlichen und machbaren Rahmen sprengen.

Und diese Versäumnis, es gleich von Anfang an richtig zu machen oder deine Fehleinschätzung zu Umfang und Kosten der notwendigen Renovierungsarbeiten soll nun anderen zufallen?

Nun die Frage: Ist es
meine Aufgabe, hier die Renovierungsarbeiten zu übernehmen?

Ja. Du hast genau die Wohnung angemietet, die besichtigt und mangels anderslautender Zusicherungen auch genau so vermietet wurde.

Dieser Mängel ist der Art versteckt und ohne meine Kenntnis
graviernd schlimmer als vermutet,

Das war und ist er gerade nicht und den Irrtum in der Sache musst du dir schon anrechnen lassen. Tatsächlich gehört Rauchen zum bestimmungemäßen Gebrauch und kein Vor- oder Vermieter muss diese Abnutzungsspuren renovieren.

dass ich nicht gewillt bin
hier handeln zu müssen.

Verstehe, der Vermieter und Vormieter sind es erst recht nicht.

Für schnelle und hilfreiche Antworten bin ich sehr sehr
dankbar, da ich in 2 Wochen rein müsste…Danke!!!

Es wird dir nun nichts anderes übrig bleiben, als mit Sperrgrund den Untergrund sachgerecht für einen Anstrich vorzubereiten. Kostengünstiger wäre es, neu zu tapezieren. Die dritte Alternative, damit zu leben, schliese ich eher aus.

G imager

Allerdings stellt sich immernoch die Frage, hat nicht
der Vermieter die Pflicht hier einzuschreiten? Sie
hätte ja auch an die Kaution des Vormieters gehen können, wenn
sie die Ahnung gehabt hätte.

Könnte, hätte, Fahrradkette: Du hast genau den Zustand gemietet, der dir bekannt war: Kein Rücktritt, keine Nachverhandlung, kein Nachlass, keine Haftung.

G imager

Danke für die Antwort.

Ich will hier nicht als Schmarotzer gesehen werden, ich weiß es einfach nicht besser und wollte es wissen, da es mir so vor kam, als sei es nicht abzusehen gewesen.

Es ist natürlich allen Parteien bekannt, dass hier Arbeit reingesteckt werden muss. Aber wie gesagt, wenn die Verwaltung davon spricht, dass hier nur gestrichen werden muss und alles klar geht, dann hab ich mich auch darauf verlassen! Dazu kommt, dass einige Wände kahl sind, also der pure Beton, nur eben weiss. Damit ist meiner Meinung nach die Substanz angegriffen und die gehört der Gesellschaft. Außerdem gibt es Probleme bei einem Panorama Fenster. Da sich die Wohnung im Dachgeschoss befindet und eine Dachterrasse besitzt und das Fenster aus Holz ist, ist dieses nach NUR 14 Jahre und keiner Pflege nun auch durch. Es regnete, beim Vormieter, bereits rein und das Fenster wurde provisorisch mit Silikon gepflickt. Die Wand wurde nass und, so hoffe ich, trocknete wieder. Stellt sich die Frage, was ist, wenn nun hier Schimmel auftritt? Hab ich die Wohnung dann auch „so“ übernommen, oder ist hier die Gesellschaft in der Pflicht, da ihr Obejkt und ich in der Erwartung bin, dass sie sich darum sorgen - da 14 Jahre JUNG. 

Zum rauchen kam auch dazu, dass blitzblank Weisse Türen GELB waren. Nich etwas Creme, nein GELB. Hier hingegen wurde reagiert und die Türen wurden neu gestrichen. Zur Umsetzung mal nichts gesagt, da sie sehr bescheiden ist. Demnach ist ja ein Interesse da und man gesteht sich das Nikotin ein. Die Decke ist damit nichts anderes, so meine ich. 
Mir wurde von einer Maklerin, einer anderen Gesellschaft, geraten ein Schreiben aufzusetzen, in dem der derzeitige Zustand festgehalten wird, damit bei meinem späteren Auszug und eventuell wieder auftreteten Problemen die Sache geklärt ist.

Gruß

sagte der Oberlehrer o. w. T.
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nö, als Oberlehrer hätte ich auf FAQ soundso hingewiesen… :wink:

Hallo,

Die Hausverwaltung kam mir mit 100 EUR
entgegen (abgezogen von der Kaution des Vormieters) und ich
darf selbst streichen.

Tut mir leid, aber ich finde dieses Angebot von EUR 100 eine Frechheit. Das deckt ja gerade mal mit Mühe und Not die Materialkosten, wenn überhaupt. (2 Eimer Alpina-Farbe, Abdeckmaterial, Farbrolle.) Für deine eigene Arbeitszeit ist da überhaupt nichts berechnet worden.

Aber wenn du dieses Angebot nun einmal angenommen hast, dann kann man da vermutlich nichts mehr machen.

Wie sieht es denn mit dem Fenster aus? Wurde im Übergabeprotokoll festgehalten, dass es da durchregnet? Wenn nicht, dann ist das meiner Meinung nach ein versteckter Mangel und du kannst zumindest darauf bestehen, dass man das Fenster abdichtet.

Schöne Grüße

Petra

2 Eimer Alpina-Farbe

Wer diese Plörre kauft, anstatt sich im echten Fachhandel mit den richtigen Materialien einzudecken, ist selbst schuld.

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