Hallo,
unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, einen Umzug aufgrund von Verringerung des täglichen Arbeitswegs anerkennen zu lassen.
Gängige Routenplaner liefern für eine Wegstrecke eine Zeit, die deutlich unter dem liegt, was in der Praxis benötigt wird. Das liegt zum einen am dichten Berufsverkehr morgens und abends und zum anderen an einer Grossbaustelle, die über mehrere Jahre für erhebliche Verzögerungen sorgt und noch sorgen wird.
Wie ermittelt denn der Finanzbeamte die Dauer des Arbeitswegs? Bringt es etwas, auf die Baustelle zu verweisen? Oder wie könnte der Finanzbeamten sonst davon überzeugt werden, das tatsächlich genug Zeit eingespart wird?
Danke und viele Grüsse,
Christian
Hallo,
der Bearbeiter kann die benötigte Fahrzeit auch nur aus verschiedenen Routenplanern ermitteln. Führt der Umzug zu einer um mindestens eine Stunde verkürzten Fahrzeit, geht die Verwaltung von einer beruflichen (Mit-)Veranlassung für den Umzug aus.
Da jedoch Baustellen idR nur von kurzer Dauer sind (gefühlt mag das anders erscheinen=D) dürfte eine Baustelle m.E. nicht in die Berechnung einfließen, versuchen kann man es ja trotzdem. Anders ist das mit dem Berufsverkehr, der ist - mal mehr, mal weniger - immer „da“.
Schwierig ist der Nachweis. Für Berlin kann ich die Seite www.vmz-info.de empfehlen, bei der die Verkehrssituation einbezogen wird für die Berechnung der Fahrzeit. So eine Begründung könnte hilfreich sein.
MfG
Heiko