Hallo zusammen,
folgender Fall: jemand zieht unterjährig von Deutschland in die Schweiz. In der Schweiz erhält er zum Bruttolohn noch Gratifikationen, die nach Schweizer Recht steuerfrei sind. Welcher Betrag fällt unter den deutschen Progressionsvorbehalt und ist in der Steuererklärung anzugeben: der Bruttolohn oder Bruttolohn zzgl. Gratifikationen?
Umzugskosten mindern ja den Betrag, der unter den Progressionsvorbehalt fällt. Gibt es bei Umzügen ins Ausland höhere Pauschbeträge (Stichwort Ausstattungsbetrag) als bei Umzügen im Inland?
Danke und Gruss
Kai
Hallo Kai,
unter den „deutschen“ Progressionsvorbehalt fällt alles das, was in Deutschland steuerpflichtig ist, ob es im Ausland steuerpflichtig ist, ist dabei nicht von Interesse.
Für den Umzug ins Ausland gibt es höhere Pauschbeträge, die stehen im Bundesumzugskostengesetz, findet man bei google.
Gruß
Peter
Hi,
folgender Fall: jemand zieht unterjährig von Deutschland in
die Schweiz. In der Schweiz erhält er zum Bruttolohn noch
Gratifikationen, die nach Schweizer Recht steuerfrei sind.
Welcher Betrag fällt unter den deutschen Progressionsvorbehalt
und ist in der Steuererklärung anzugeben: der Bruttolohn oder
Bruttolohn zzgl. Gratifikationen?
Die beim Progressionsvorbehalt anzusetzenden Einkünfte werden nach deutschen Besteuerungsregeln angesetzt, d.h. incl. Gratifikation. Falls es einen § gibt, der diese steuerfrei stellen würde, falls diese in Deutschland ausgezahlt worden wäre, so ist dieser § auch für diese Zahlung anzuwenden. Entsprechend sind damit zusammenhängende Werbungskosten abziehbar. Trifft nichts davon zu, ist der gesamte Betrag anzusetzen.
Viele Grüße
C.