Liebe Experteinnen/Experten,
ein Ehepaar zieht 2008 in die Schweiz.
Der Ehemann wurde zum 01.02.08 dorthin entsandt von seinem Arbeitgeber,
die Ehefrau kommt erst zum 01.04.08 nach.
Umzugskostenpauschale ist klar, aber kann ich die Mietaufwendungen vom Februar und März irgendwie steuerlich geltend machen?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Lieber Frager,
dasweiß ich leider nicht.
Gruß
Kruemelkatz
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Hallo,
ja natürlich, doppelte Haushaltsführung.
MfG
Sven Duwe
notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer
wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten
doppelten Haushaltsführung entstehen, und zwar
unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte
Haushaltsführung beibehalten wird. 2Eine doppelte
Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer
außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand
unterhält, beschäftigt ist und auch am
Beschäftigungsort wohnt. 3Aufwendungen für die Wege vom
Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands und
zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für
eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
4Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine
Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von
0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung
zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem
Beschäftigungsort anzusetzen. 5Nummer 4 Satz 3 bis 5
ist entsprechend anzuwenden. 6Aufwendungen für
Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im
Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug
werden nicht berücksichtigt;
§9 (1) S.3 Nr.5 Einkommensteuergesetz