Umzug ins Ausland bei BfA nicht gemeldet

Nach meinem Wissen esteht eine Anzeigepflicht an die BfA bei Umzug ins Ausland, sobald man 6 Monate als Altersrentenempfänger überschreitet. Welche Kosten oder Strafen verhängt die BfA wenn jemand dieses einfach vergißt und das bereits seit Jahren, da die Rente in BRD auf sein Konto läuft. Wie sollte man sich verhalten.

Hallo,

keine Angst! Es werden hier keine Strafen verhängt. Die Mitteilung kann auch jetzt immer noch nachgeholt werden.

Übrigens: Auch bei Wohnsitz im Ausland kann man sich die Rente weiterhin auf ein deutsches Bankkonto überweisen lassen. Das ist problemlos möglich.

Grüße

Florian

Hallo,

war da nicht mal etwas, dass die Rente in bestimmten Ländern nur gekürzt zur Auszahlung kommt, vorallem wenn es Nicht-EU-Ausland ist und es auch kein Abkommen gibt?

Oder galt das nur für Ausländer, die sich hier in Deutschland einen Rentenanspruch erarbeitet haben und sich die Renten dann ins Heimatland zahlen lassen, meinetwegen nach Guatemala?!

LG
S_E (die im Auslandsrecht öfter mal gefehlt hat *gg*)

EU = voller Anspruch
Hallo.

Innerhalb der EU muß sie voll ausgezahlt werden.
Kam gerade vorgestern bei WISO:
http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/13/0,1872,8231693,00…

Wie es mit Nicht-EU-Ausland steht, weiß ich leider nicht.

Gruß
Christian

Kam gerade vorgestern bei WISO:

Da kommt so vieles…zum Glück senden die nur 30 (?) Minuten.

Wie es mit Nicht-EU-Ausland steht, weiß ich leider nicht.

Ok, wäre also Spekulatius. Von daher sehe ich mich auch nicht gemüßigt in irgendwelchen zahllosen Broschüren rumzukrempeln.

LG
S_E

Diese Auskunft habe ich von der BfA
Die Höhe Ihrer Auslandsrente hängt in erster Linie von den Beitragszeiten,Ihrer Staatsangehörigkeit und eventuell dem Staat ab, in dem Sie sichaufhalten. Bei Deutschen, anderen Angehörigen der EU/EWR-Staaten sowie den Angehörigender Vertragsstaaten erhöht sich die Rente durch beitragsfreie Zeiten (zumBeispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft) und darauf beruhendeZuschläge. Sie erhalten die Rente aus ihren Beitragszeiten undbeitragsfreien Zeiten zu 100 Prozent ins Ausland überwiesen. Bestimmte Versicherungszeiten, die sogenannten Reichsgebiets-Beitragszeitenund Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, werden in der Regel nicht außerhalbder EU/EWR-Staaten gezahlt.
Bogota

Dieses habe ich direkt von der BfA
Die Höhe Ihrer Auslandsrente hängt in erster Linie von den Beitragszeiten,Ihrer Staatsangehörigkeit und eventuell dem Staat ab, in dem Sie sichaufhalten. Bei Deutschen, anderen Angehörigen der EU/EWR-Staaten sowie den Angehörigender Vertragsstaaten erhöht sich die Rente durch beitragsfreie Zeiten (zumBeispiel Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft) und darauf beruhendeZuschläge. Sie erhalten die Rente aus ihren Beitragszeiten undbeitragsfreien Zeiten zu 100 Prozent ins Ausland überwiesen. Bestimmte Versicherungszeiten, die sogenannten Reichsgebiets-Beitragszeitenund Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, werden in der Regel nicht außerhalbder EU/EWR-Staaten gezahlt.
MfG
Bogota