Hallo zusammen!
Angenommen, ein zusammen lebendes aber nicht verheiratetes Pärchen wohnt und arbeitet in Deutschland. Die Dame zieht nach Frankreich um, um dort zu arbeiten. Der Herr arbeitet weiterhin für seine Deutsche Firma, aber fliegt am Wochenende nach Frankreich.
Die Dame braucht eine Wohnung, die die Standardwohnung des Pärchen wird (Lebensmittelpunkt). Der Herr zieht in eine kleinere Wohnung in Deutschland um, weil er eben nur unter der Woche dort ist.
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Sollte der Herr die Wohnung in Frankreich als Hauptwohnsitz anmelden, und die in Deutschland als Zweitwohnsitz oder ist die steuerliche Situation unabhängig von einer Registrierung beim Einwohneramt?
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Kann er die Miete in Deutschland steuerlich geltend machen?
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Kann er die Flüge nach Frankreich steuerlich geltend machen? Im positiven Falle, bei Flügen müssen die tatsächlichen Kosten angerechnet werden - angenommen ein H/R Flug nach Frankreich kostet 200 EUR, bei 40 H/R Flügen pro Jahr kommen 8000 EUR Werbungskosten zusammen?
Ich habe bereits einmal recherchiert im Internet, und würde alle Fragen mit ja beantworten. Aber wollte doch noch einmal bei den Spezialisten nachfragen - das deutsche Steuerrecht ist auch so kompliziert!
Beste Grüße
Jochen
Hi,
Angenommen, ein zusammen lebendes aber nicht verheiratetes
Pärchen wohnt und arbeitet in Deutschland.
also keine Zusammenveranlagung, 2 Einzelveranlagungen
Die Dame zieht nach
Frankreich um, um dort zu arbeiten.
Im Wegzugsjahr sind die französischen Lohneinkünfte in die deutsche Einkommensteuerveranlagung als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt einzubeziehen.
Der Herr arbeitet
weiterhin für seine Deutsche Firma, aber fliegt am Wochenende
nach Frankreich.
keine Grenzgängerregelung? Postleitzahlen in Frankreich beginnen mit 67 oder 68? Wenn ja, folgt eine andere Antwort…
Wenn nein:
Er ist weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland.
Die Dame braucht eine Wohnung, die die Standardwohnung des
Pärchen wird (Lebensmittelpunkt). Der Herr zieht in eine
kleinere Wohnung in Deutschland um, weil er eben nur unter der
Woche dort ist.
Situation ist nicht beruflich veranlasst, also kein steuerlicher doppelter Haushalt
- Sollte der Herr die Wohnung in Frankreich als Hauptwohnsitz
anmelden, und die in Deutschland als Zweitwohnsitz oder ist
die steuerliche Situation unabhängig von einer Registrierung
beim Einwohneramt?
Melderecht ist nicht maßgeblich
- Kann er die Miete in Deutschland steuerlich geltend machen?
nein
- Kann er die Flüge nach Frankreich steuerlich geltend machen?
Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit PKW, jedoch gilt diese nicht für Flugkosten, d.h. tatsächliche Flugkosten sind Werbungskosten
Im positiven Falle, bei Flügen müssen die tatsächlichen Kosten
angerechnet werden
ja
Schöne Grüße
C.
Hi Cirwalda,
vielen Dank für deinen Beitrag! Einiges ist mir noch unklar, alle andere Punkte habe ich weggelassen, da einverstanden.
Die Dame braucht eine Wohnung, die die Standardwohnung des
Pärchen wird (Lebensmittelpunkt). Der Herr zieht in eine
kleinere Wohnung in Deutschland um, weil er eben nur unter der
Woche dort ist.
Situation ist nicht beruflich veranlasst, also kein
steuerlicher doppelter Haushalt
Der Umzug und die neue Wohnung in Frankreich sind für die Dame beruflich veranlasst. Der Herr müsste dann mitziehen, da Lebensmittelpunkt zukünftig in Frankreich ist. Weil er in Deutschland arbeitet, und das auch weiterhin machen will, braucht er eine Wohnung in Deutschland. Ist ein doppelter Haushalt dann nicht begründet?
Und was wäre, wenn er sich eine neue Wohnung sucht, die näher am Arbeitsplatz ist (z.B. wenn die jetzige Wohnung 100 km von seinem Arbeitsplatz entfernt ist, und er sucht sich eine Wohnung 20 km vom Arbeitsplatz?)
- Kann er die Miete in Deutschland steuerlich geltend machen?
nein
- Kann er die Flüge nach Frankreich steuerlich geltend machen?
Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit
PKW, jedoch gilt diese nicht für Flugkosten, d.h. tatsächliche
Flugkosten sind Werbungskosten
Aber dann nur, wenn eine doppelte Haushaltsführung anerkannt wird, oder?
Beste Grüße
Jochen
Hi,
Der Umzug und die neue Wohnung in Frankreich sind für die Dame
beruflich veranlasst.
ja, aber nur für sie
Der Herr müsste dann mitziehen,
nee er musste nicht
es ist steuerlich kein Ehepaar und dann ist die Rechtsprechung zu Ehepaaren nicht anwendbar
da
Lebensmittelpunkt zukünftig in Frankreich ist.
diesen begründet er aus privaten Gründen -er zieht seiner Liebe hinterher
Weil er in
Deutschland arbeitet, und das auch weiterhin machen will,
braucht er eine Wohnung in Deutschland.
es liegt kein Arbeitgeberwechsel vor.
Und was wäre, wenn er sich eine neue Wohnung sucht, die näher
am Arbeitsplatz ist (z.B. wenn die jetzige Wohnung 100 km von
seinem Arbeitsplatz entfernt ist, und er sucht sich eine
Wohnung 20 km vom Arbeitsplatz?)
Fahrzeitersparnis mehr als 1 Stunde => steuerlich abziehbarer Umzug
- Kann er die Flüge nach Frankreich steuerlich geltend machen?
Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit
PKW, jedoch gilt diese nicht für Flugkosten, d.h. tatsächliche
Flugkosten sind Werbungskosten
Aber dann nur, wenn eine doppelte Haushaltsführung anerkannt
wird, oder?
nee, als Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte, das geht auch von der weiter entfernt liegenden Wohnung, wenn dort Mittelpunkt der Lebensinteressen
Schöne Grüße
C.