Umzug ins Ausland, Steuerpflicht in Deutschland

Ich habe im Feb. 2013 eine Stelle in Tokio angenommen. Im Januar war ich noch in Deutschland tätig und steuerpflichtig und habe entsprechende Abgaben abgeführt. Im Zuge der Einkommensteuererklärung war ich der Meinung, dass ich ich den gesamten Steuerbetrag zurück erhalte, da ich mehr als 180 Tage im Ausland tätig war (und dort Steuern gezahlt habe). Musste aber feststellen, dass ein substantieller Betrag vom Finanzamt einbehalten wurde. Wie ist die Sachlage?  Danke und viele Grüsse

Sie waren somit begrenzt steuerpflichtig in deutschland und haben hier auf diedeutschen einkünfte einkommensteuern zu zahlen. Der steuersatz soll 25% betragen, kann abervom finanzamt auchherabgesetzt werden soweit ich weiss

Gruss