Hallo nochmal
,
ich habe irgendwo gelesen, daß es Sonderregelungen betr. Kündigungsfrist der Wohnung und Nachmieter gibt, wenn eine Mieterin in ein Pflegeheim umziehen muss.
Weiss hier jemand etwas genaueres?
Danke,
Sascha
Hallo nochmal
,
ich habe irgendwo gelesen, daß es Sonderregelungen betr. Kündigungsfrist der Wohnung und Nachmieter gibt, wenn eine Mieterin in ein Pflegeheim umziehen muss.
Weiss hier jemand etwas genaueres?
Danke,
Sascha
Hi Sascha,
ich habe irgendwo gelesen, daß es Sonderregelungen betr.
Kündigungsfrist der Wohnung und Nachmieter gibt, wenn eine
Mieterin in ein Pflegeheim umziehen muss.
Du hast falsches gelesen. Entweder ist die Mieterin geschäftsfähig oder sie hat einen Betreuer; die Fristen im Mietvertrag gelten in jedem Fall. Und die Geschichte mit dem Nachmieter ist und bleibt ein Wunschtraum der Auszugswilligen.
Gruß Ralf
Dass viele hartnäckig ans „Nachmieter-Märchen“ glauben, ist ja bekannt.
> sogar bei RTL 
http://www.rtl.de/ratgeber/rtlratgeber_860715.php
Ich denke man muss hier schon etwas mehr differenzieren, denn eine unverschuldete Notlage > z.B. Einweisung in ein Pflegeheim könnte tatsächlich eine Ausnahme = besonderer Härtefall darstellen, bei dem die Rechtsprechung die berechtigten Interessen des Vermieters an Vertragserfüllung ggfs. „hintenan“ stellt.
Das ist z.B. hier ganz gut beschrieben
http://www.das-rechtsportal.de/cms/recht/mietrecht/F…
Allerdings ist die kurze gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten auch bei Vorliegen besonderer Härtefälle grundsätzlich nicht abkürzbar.
Daneben hat der Vermieter auch bei einem gegebenen Anspruch auf vorzeitige Vertragsentlassung durch „Stellung eines geeigneten und zumutbaren Nachmieters“ eine Überlegungsfrist von 3 Monaten.