Hallo,
Weiss jemand wann man bei einem Umzug innerhalb eines Landkreises bei der Zulassungsstelle wegen der Fahrzeuge vorstellig werden muss?
Geht nur um Adressänderung in den Papieren.
Gruß
M.
Hallo,
Weiss jemand wann man bei einem Umzug innerhalb eines Landkreises bei der Zulassungsstelle wegen der Fahrzeuge vorstellig werden muss?
Geht nur um Adressänderung in den Papieren.
Gruß
M.
Moin,
bei Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks (Landkreis) und sonstigen meldepflichtigen Veränderungen ist lt. FahrzeugZulassungsVerordnung eine UNVERZÜGLICHE Meldung an die Zulassungsstelle vorgeschrieben.
Unverzüglich bedeutet lt. Gesetz : ohne eigenes schuldhaftes Verzögern.
Praktisch bedeutet dies innerhalb einer Frist von einer Woche maximal.
MFG