Guten Tag,
ich habe mal eine Frage bezüglich meiner Bewährungsauflagen.
Ich habe noch 16 Monate Bewährung wegen Verstoß gegen das BTMG. Ebenfalls wurden mir Drogenscreenings auferlegt. Nun möchte ich wissen ob es überhaupt noch zulässig ist das ich wegen den Screenings extra nach deutschland fahren muss? Ich denke mir das es eine Regelung diesbezüglich geben muss. Angenommen ich wäre nach Spanien ausgewandert, dann würde ich doch keine 1000km nach Deutschland fahren nur um bißchen Urin abzugeben !
Nun möchte ich wissen wie sowas in der Regel vom gericht behandelt wird.