Hallo,
ich kenne mich hauptsächlich mit Ü 25 Fragen aus. Da U 25 Leute anderen Gesetzen unterliegen und Seitens des JC anders gehandhabt werden, kann ich dir bei deiner Frage nur sehr begrenzt weiterhelfen.
Inwiefern hast du mit dem Jobcenter überhaupt zu tun? Vorraussetzung für den Bezug von Leistungen ist, dass du in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsbezieher wohnst. Da du ja dann alleine wohnen würdest, würde diese Voraussetzung dann wegfallen. Da du als Schüler auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest, sehe ich kaum Chancen auf Geld vom JC. Aber im Zweifelsfalle würde ich dir raten, dass du mal beim Amt für Soziales oder beim Jobcenter direkt nachfragst. Die sollten es dir zumindest sagen können.
Ich weiss nur, dass es als U 25 sehr schwierig ist vom JC eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen. Da müssen schon schwerwiegendere Probleme mit den Eltern vorherrschen, bevor die ihre Zusage für einen Umzug bzw. der Kostenübernahme geben. Häufige Streitereien reichen da (glaube ich) nicht aus.