Umzug Mietübernahme?

Hallo

Bin 19 Jahre alt und wohne bei meinen Eltern.
Ich möchte unbedingt umziehen, da ich mich mit
meinen Eltern nur streite und keine Ruhe habe.
Bin zurzeit Schüler .Wo kann ich mich hinwenden und wie stehen meine Chancen zur Mietübernahme des Amtes.Hätte eine 1 Zimmerwohnung die ich gefunden habe.
Bitte um Hilfe.
Danke im Vorraus.

mfg

Gem §22 SGB II kannst du nicht ausziehen, denn deinen Eltern sind zum Unterhalt verpflichtet. Der Unterhalt kann als zur Verfügung stellen von Kost und Logis gewährt werden. Ist das gegeben gibt es keinen Grund Dich von Amtswegen zu finazieren. Leider schreibst Du nicht ob deine Eltern ALG II beziehen oder nicht.
In jedem Fall sind sie unterhaltspflichtig! Wenn sie dir kein Geld zum Auszug geben wollen (vielleicht sind sie ja auch froh wenn du sie nicht mehr nervst !???) dann bleibt nur die Möglichkeit einer positive STellungsnahme zu besorgen, z.B. von einem Psychiater oder einer Familienberatungsstelle oder sozialpsychiatrischen BEratungsstelle, dass es dir psychisch absolut nicht zumutbar ist weiter zu Hause zu wohnen, da dadurch deine „persönliche Entwicklung nachhaltig negativ beeinfusst“ würde. So eine amtliche Stellungnahme erkennen die meisten Jobcenter-Mitarbeiter an, dann bekommst Du die Bewilligung für HartzIV. Sonst aber nicht.
Überlege ob es wirklich unzumutbar ist: schlagen sie dich? Sind sie WIRKLICH psychisch krank? Alkoholiker? Messis ? - Oder ärgerst u dich nur über normale Probleme im Jugendalter, wie "Mecker wegen zu Lauter MUsik, Nach-Hause-komm-Zeiten, unleckeres Essen, unangenehm nervende Fragen nach Deinen LEistungen und FReunden?
Falls es nur das Letztere ist, seid ihr eine normale Familie und dann solltest Du einfach zusehen einen guten Abschluss zu machen, einen Job zu finden und dann kannst du ausziehen, ohne dass Du andere Steuerzahler belasten musst. Falls Du Abi machst kannst Du dich doch zum Studium in einer anderen Stadt immatrikulieren, dann kannst Du BAFÖG beantragen.

Gruß Gwen

Hey,
laut Gesetz, heißt es wenn die die kosten für Dich und Deine Whg. nicht alleine decken kannst, musst du bis zum 25. Lebensjahr zuhause wohnen. Ausnahme das zusammenleben ist auf Grund von z.B. ständigen Streitereien unmöglich, z.B. auch wenn Du Dich aus diesem Grund nicht mehr auf die Schule konzentrieren kannst (keine Ruhe für Deine Hausaufgaben hast ect.) Bei uns gibt es Streetworker die Du in so einer Situation beim Jugendamt und anderen Ämter hilfreich unterstützen. Habt Ihr sowas nicht bei Euch gehe gleich zum Jugendamt schildere die Situation des Zusammenlebens, kannst auch zu einem Arzt gehen wenn Dich das seelisch so fertig macht und Dir ein Attest ausstellen lassen das Du durch die Situation Depressiv wirst ect. Wenn Deine Eltern Vermögend sind müssen sie für Deinen Unterhalt aufkommen. Auch steht dir dann das Kindergeld zu. Verfügen Sie nicht über Geld erhälst du Dein Kindergeld Unterhalt bez. Hartz IV oder Grundsicherung. sowie die Mietkosten (die natürlich dem Mietsatz der Stadt angepasst sein müssen. Versichert (Krankenkasse)über die Eltern. Frage bei Euch im Rathaus (Info) ob es einen Streetworker gibt. Oder wo sich das Jugendamt befindet. Du kannst in Deinem Alter nur ausziehen wenn es absolut begründet ist.!!!
Noch Fragen dann melde Dich wieder.
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt,Notar o. bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.

Hallo,

seitens des Jobcenters werden die Kosten nicht übernommen, da du unter 25 Jahren bist.
Ggf. könntest du Schüler-Bafög beantragen. Erkunde dich hier beim zuständigen Bafög-Amt.

Gruß

Hallo,

ich kenne mich hauptsächlich mit Ü 25 Fragen aus. Da U 25 Leute anderen Gesetzen unterliegen und Seitens des JC anders gehandhabt werden, kann ich dir bei deiner Frage nur sehr begrenzt weiterhelfen.

Inwiefern hast du mit dem Jobcenter überhaupt zu tun? Vorraussetzung für den Bezug von Leistungen ist, dass du in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsbezieher wohnst. Da du ja dann alleine wohnen würdest, würde diese Voraussetzung dann wegfallen. Da du als Schüler auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würdest, sehe ich kaum Chancen auf Geld vom JC. Aber im Zweifelsfalle würde ich dir raten, dass du mal beim Amt für Soziales oder beim Jobcenter direkt nachfragst. Die sollten es dir zumindest sagen können.

Ich weiss nur, dass es als U 25 sehr schwierig ist vom JC eine eigene Wohnung finanziert zu bekommen. Da müssen schon schwerwiegendere Probleme mit den Eltern vorherrschen, bevor die ihre Zusage für einen Umzug bzw. der Kostenübernahme geben. Häufige Streitereien reichen da (glaube ich) nicht aus.

Hallo

Für unter 25Jährige werden eigene Unterkunftskosten nur in (darzulegenden) Härtefällen bewilligt (-> § 22 Abs. 5 SGB II). Bei schwierigen Familienverhältnissen kann man sich auch als junger Erwachsener ggf. noch ans Jugendamt wenden und sich wegen der Möglichkeiten beraten lassen; das Jugendamt kann ggf. auch einen Umzug befürworten. -
Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr Kind aber nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen - und eine Auszugsaufforderung ihrerseits *wäre* z.B. so ein Härtefall, der grundsätzlich eigene Unterkunftskosten nach SGB II begründen würde .

Während der Erstausbildung des „Kindes“ sind seine Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig. Und diese Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor Leistungen nach SGB II; auch Ansprüche wie BAB, Bafög, Wohngeld sind vorrangig. Für Auszubildende werden nur unter bestimmten Voraussetzungen ALG2-/ Unterkunftsleistungen gewährt: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

LG

Guten Tag,

ziehen Sie am besten in eine gleichgeschlechtliche WG, weil die nicht als eine Bedarfsgemeinschaft, Liebeseziehung von der Arge gesehen wird und sehen Sie sich dazu das Beratungsvideo der Frau Inge Hannemann auf Youtube zu auch dem Thema an mit dem Titel Gewollte Armut.

Guten Tag,

ziehen Sie am besten in eine gleichgeschlechtliche WG, weil die nicht als eine Bedarfsgemeinschaft von der Arge gesehen wird und sehen Sie sich dazu das Beratungsvideo der Frau Inge Hannemann auf Youtube zu auch dem Thema an mit dem Titel Gewollte Armut.