Hallo,
ich habe mich auf eine Stelle in einer anderen Stadt beworben und diese auch bekommen. Nun ist da das Problem des Umzugs. Meine Ausbildung beginnt Anfang August und ich muss vorher ausziehen, weil ich nicht mal eben schnell zu meinen Eltern nach Hause kann, da ich von Bayern nach Hamburg ziehen werde. Aber ich habe die volle Unterstützung meiner Eltern.
Nun betrifft meine Frage vor allem die Sache mit den Versicherungen, Mietkosten, An- und Abmeldung, Finanzamt und so weiter… Was muss ich dabei beachten? Kann ich eine Befreiung von GEZ und Telefongrundgebühr erhalten, weil ich noch in der Ausbildung bin? Wie läuft das mit dem Finanzamt, sprich Steuer etc.? Die Miet- und Unterhaltskosten könnte ich von meiner Ausbildungsvergütung bestreiten, aber wie stehen meine Chancen, dass mir als 17-jährige eine Wohnung vermietet wird, gerade in einer Großstadt wie Hamburg?
Hallo,
das sind eher wichtige Fragen, die ausserhalb eines Umzuges stehen. Trotzdem:
Da du noch nicht 18 Jahre bist, bist Du folglich nur eingeschraenkt geschaeftsfaehig und den Mietvertrag bspw. muessen Deine Eltern mit dem Vermieter fuer Dich zeichnen. Aber auch wenn Du volljaehrig geworden bist, duerfte die Sache mit der Wohnung nicht einfach werden. Stellen aber Deine Eltern eine Buergschaft fuer Dich aus, geht schon vieles einfacher, ansonsten ist eine Wohngemeinschaft (WG) wo Du ein Zimmerchen mietest, ratsam. Bei allen anderen Stellen, etwa dem Einwohnermeldeamt, genuegt ein kurzer Telephonanruf, wo Du die noetigen Infos erhaeltst; das gilt auch fuer die GEZ. Befreieung von Telephongrundgebuehren gibt es meines Wissens nach nicht. Finanzamt kann Dir erstmal egal sein; dieses bekommt die aktuellen Daten von den Einwohnermeldeaemtern bzw. Deinem Arbeitgeber/Ausbilder. Auch der ganze Sozialversicherungskram laeuft ueber deinen (kuenftigen) Arbeitgeber bzw. dieser wird auf Dich zukommen, etwa wg. Wahl der Krankenkasse.
Mit anderen Worten aber: Dort wo Du ein Problem siehst, immer direkt per Mail oder telephonisch nachhaken - das bringt in den meisten Faellen weiter!
Viel Erfolg!
Nico
Hallo,
also Du mußt „BaFög“ und BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bei den zuständigen Behörden beantragen,danach die Befreiung bei der GEZ und Telefongrundgebühr. Beim Finanzamt bitte anrufen und dort entsprechende Auskunft holen.
Gruß Rolf
Hi,
war lange in Urlaub u habe Deine Anfrage erst jetzt gelesen. Ja, wie soll ich Dir antworten.
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tut mir leid, war lange nicht online! Hat sich der Sachverhalt bereits geklärt?
tut mir leid, war lange nicht online! Hat sich der Sachverhalt
bereits geklärt?
hat sich geklärt, danke 