Umzug mit ALG II

Hallo an Alle,

habe eine Frage bzgl. eines Umzugs.
Zuerst einmal die Grundlagen. Ich lebe zusammen mit meiner Frau und unserer 3 Jährigen Tochter in einer 2 Zimmer Wohnung auf etwa 42 m². Meine Frau ist Peruanerin und vor ca 3 Jahren mit unserer Tochter nach Deutschland gekommen, deshalb ist diese Wohnung damals als Übergangslösung gedacht gewesen. Ich arbeite in Vollzeit, meine Frau hat ein in Deutschland anerkanntes Hochschulstudium ist aber derzeit noch mit dem Erlernen der Sprache beschäftigt und deshalb ohne Einkommen. Wir beziehen daher ein Zuschuss vom Jobcenter.

Nun haben wir eine Wohnung gefunden und den Umzug beim Jobcenter beantragt incl Darlehen für die Genossenschaftsanteile.
Diese Kosten für diese Wohnung wurden uns abgelehnt da zwar die m² angemessen aber die Miete incl. kalter Betriebskosten mit 535 Euro zu hoch sei. Wir bekamen noch den Hinweis, dass wenn wir trotzdem umziehen würden das Jobcenter nur 448 Euro davon übernehmen würde.

Die knapp 100 Euro würden wir gerne selber tragen, dass ist kein Problem jedoch wurde in diesem Zusammenhang auch das Darlehen für die Mietkaution abgelehnt.

Nun meine Frage dazu: Macht es Sinn gegen den Negativbescheid für die Mietkaution Widerspruch einzulegen. Ist es überhaupt möglich dieses Darlehen für eine Wohnung zu bekommen die das Jobcenter im Grunde abgelehnt hat es uns aber freistellt sie trotzdem zu nehmen ?

Ich bedanke mich schon mal bei allen.
LG

Dann frag nach warum das Amt dies verweigert!
Ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt, dass die Genossenschaft bis zu 2 Jahre Zeit hat diese zurück zu zahlen falls Ihr ausziehen solltet. Und das ist ein bedeutend längerer Zeitraum wie der bei einer normalen Mietkautionsrückzahlung.


ramses90

Steht doch da:

Es geht gar nicht um die Genossenschaftsanteile, die wären extra (wurden aber auch abgelehnt).

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Danke für eure Antworten. Es wurde mit der Begründung abgelehnt, weil die Wohnung an sich auch abgelehnt wurde. Klar habe ich auch einen Termin beantragt zur Besprechung aber noch keinen erhalten. Die Begründung mit den Genossenschaftanteilen halte ich für unwahrscheinlich da es sich ja sowieso nur um ein Darlehen handelt und es dem Jobcenter daher egal sein dürfte

Und damit weißt Du alles, was Du wissen musst, und kannst den Besprechungstermin auch jemandem überlassen, der ihn brauchen kann.

hallo, manchmal macht es Sinn eine Frage richtig zu lesen

Hallo,

es ist durchaus fragwürdig, ob die Mietgrenzen durch das Jobcenter richtig ermittelt bzw. angewendet werden.
Die zentrale Frage wäre, ob es für die Kommune tatsächlich (als Grundlage der Wohnungskosten) einen eigenen Mietspiegel gibt (was dann grundsätzlich rechtssicher wäre) oder aber für die Kommune ein Mietspiegel eines Nachbarortes verwendet wird, was bei vielen kleinen und mittleren Kommunen praktiziert wird. Allerdings mußten viele Kommunen in jüngster Vergangenheit erfahren, daß die Verwendung des Mietspiegels einer benachbarten Kommune nicht rechtssicher ist.

&tschüß
Wolfgang

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