Umzug mit Anmeldung, aber ohne Neuanmeldung

Hallo,

ich ziehe am 31.10. aus meiner alten Wohnung weg. Neue Wohnung habe ich noch keine.

Was kann mir passieren, wenn

a) ich mich in meiner alten Wohnung abmelde, aber nirgendwo neu anmelde? Wie lange geht das ohne böse Konsequenzen?

b) ich keine neue Wohnung finde? Ich wollte beispielsweise nach X-Stadt für ein paar Monate bei einem Kumpel unterkommen, mich aber dort nicht anmelden (er will das aus mir unbekannten Gründen). Muss ich mich dann beim Obdachlosenasyl von X-Stadt anmelden?

c) ich nach meinem Umzug für ein paar Monate (hier: drei Monate) durchs Ausland trampen will? Abmelden mit Angabe: Verzogen nach unbekannt? Die neue Wohnung steht ja noch nicht fest!

Wie sieht die Lage aus? Was ist am sinnvollsten?

Euer Carsten

Hallo Carsten,

wenn Du Dich bei Deiner Meldestelle abmeldest, kannst Du auch angeben, dass Du noch nicht weißt, wohin (wenn sie das überhaupt fragen). Damit hast du Deiner Meldepflicht erst einmal Genüge getan.

Aber: Warum so kompliziert? Wo lässt Du Dir denn Deine Post hinschicken, zum Beispiel vom Finanzamt oder so? Gibt es nicht die Möglichkeit, Dich wieder bei Deinen Eltern anzumelden? Das wäre ja dann das Einfachste, oder?

Ansonsten: Bei Auslandsaufenthalten, die touristische Zwecke haben, musst Du auf der Meldestelle gar nichts sagen. Aber bei Aufenthalten von mehr als drei Monaten, musst Du Dich ja in dem Land anmelden. Das reicht dann auch aus. Ganz davon abgesehen, dass Du dann für später auch Nachweise hast, wie zum Beispiel Verdienstnachweise und ähnliches.

Viele Grüße
Jana

P.S. Was hat Dein Kumpel bloß gegen Deine Anmeldung bei ihm *grübel*???

P.S. Was hat Dein Kumpel bloß gegen Deine Anmeldung bei ihm
*grübel*???

Er ist Sozialhilfeempfänger (und schwul), und er hat Angst, dass das ganze nach § 122 Sozialhilfegesetz als „eheähnliche Gemeinschaft“ angesehen wird, denn: Seitdem Schwule und Lesben heiraten dürfen, besteht auch die Gefahr, dass dieser Paragraph auf diese Lebensgemeinschaften „ausgeweitet“ wird - was ja früher nicht möglich war!

Hallo Carsten,

P.S. Was hat Dein Kumpel bloß gegen Deine Anmeldung bei ihm
*grübel*???

Er ist Sozialhilfeempfänger (und schwul), und er hat Angst,
dass das ganze nach § 122 Sozialhilfegesetz als „eheähnliche
Gemeinschaft“ angesehen wird, denn: Seitdem Schwule und Lesben
heiraten dürfen, besteht auch die Gefahr, dass dieser
Paragraph auf diese Lebensgemeinschaften „ausgeweitet“ wird -
was ja früher nicht möglich war!

Dann meld Dich als ganz normaler Untermieter an (wie in einer WG). Wenn dann noch alles getrennt ist (Konten, Lebensführung etc.), dann dürfte eigentlich nichts passieren, außer dass Deine Miete auf seine Sozialhilfe angerechnet wird.

Jana