Hallo Board,
ich plane mit meiner Firma einen Umzug in einen anderen Landkreis. Das bundesland bleibt Baden Württemberg. Die Einzelfirma ist im Handelsregister im aktuellen Landkreis eingetragen.
Muss ich die Firma neu ins Handelsregister eintragen lassen?
Wo muss ich die Firma überall an und abmelden? Was muss ich sonst noch beachten?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Gruß
Claus
Hi Claus,
sofern Du „komplett“ umziehst, also nicht eine Zweigstelle odgl. eröffnest, wirst Du das bei den Handeslregistern der zuständigen Amtsgerichte (bei einem ab- und beim anderen an-)melden müssen. Die „Parasiten“ (FA, HWK/IHK usw.) „ziehen“ automatisch mit.
Heisst das auch das ich wieder einen Notar benötige?
Gruß
Claus
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Hi Claus,
Heisst das auch das ich wieder einen Notar benötige?
ich denke, dass ein Anruf beim Amtsgericht Dir Klarheit verschafft.