Umzug mit/ohne Küchenspüle

Hallo, davon abgesehen, das bei Einbauküchen eine Spüle enthalten ist,
diese also mit umzieht, taucht die Frage auf, ob allgemein Küchen-
Spülen mit umziehen? Mieter müssten also jeweils neue Spülen
anschaffen. M.W. ist es doch üblich, dass die Spüle bleibt. Sie ist
ja auch fest verbunden durch Wasserleitung und Abflussrohr.
Oder ? Danke und Gruß

Moin!

Hallo, davon abgesehen, das bei Einbauküchen eine Spüle
enthalten ist, diese also mit umzieht, taucht die Frage auf, ob allgemein
Küchen-Spülen mit umziehen?

Allgemein ist mir bei vielen Wohnungsbesichtigungen aufgefallen, dass in den Küchen NIX war, gar nix, auch keine Spüle. ODER es war eine komplette Einbauküche vorhanden. Aber nur eine Spüle?

Mieter müssten also jeweils neue Spülen anschaffen. M.W. ist es doch üblich, dass die Spüle bleibt.

Was genau weißt du denn und worauf willst du hinaus?
Da es dazu keine Vorschrift gibt, muss eine Küche keine Spüle enthalten.

Sie ist ja auch fest verbunden durch Wasserleitung und Abflussrohr.

Nö. Sonst könnte man ja eine Spüle auch nicht auswechseln-bspw. beim Einbau einer neuen Einbauküche.

Oder ?

Oder!

Gruß, Flaschenpost

die Spüle bleibt dem, dem sie gehört. Gehört sie zur Wohnung bleibt sie, kann aber vom neuen Mieter auch ausgetauscht werden, bzw gelagert werden, und bei Auszug wieder hingestellt werden. Eine Spüle ist genauso schnell abgebaut, wie sie hingestellt wurde. Rohre abdrehen, Wasserhaupthahn zu- fertig.
Da kann man nicht sagen , es ist üblich …oder so…
macht jeder Vermieter wie er mag.
Gruss

Hallo, vielen Dank f.d.Antworten.
Wenn auch nicht von Bedeutung, sollte doch noch erwähnt werden, dass
aus steuerlicher Sicht (als man noch Afa nach § 7b EStG geltend
machte), die Einbauküche (die an sich eine Anbauküche ist)nicht zu den
Baukosten gehörte; nur die darin enthaltene Spüle wurde anerkannt.
Ich kann mich erinnern, dass ich für die Mieterwohnung in meinem
Zweifam.-Haus die Küche bereitgestellt habe. Gruß

Ich wollte sagen, die Spüle gekauft habe.

Hallo!

Ist vermutlich keine 100%ige Hilfe - aber man könnte es mal als Rechercheansatz verwenden. Ich erinnere mich daran, dass es in BaWü zumindest mal eine gesetzliche Vorschrift gab, dass in jeder Mietwohnung ein ‚Spülstein‘ vorhanden sein muss. Ob diese Regelung nach 1990 mal abgeschafft wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Liebe Grüße,
Swantje