Umzug mit Urne von NL nach D

Liebe Rechtskundige,

angenommen ein Bürger der Niederlande möchte dauerhaft nach Deutschland umziehen/übersiedeln.

In NL hat er legal einen Teil der Asche seiner verstorbenen und kremierten Mutter fest versiegelt in einem „Aschetresor“ (Andenkenstein für Zuhause).

Dürfte er dieses häusliche Andenken (incl. Asche) mit nach D bringen oder wäre das (auch für ihn als weiterhin Niederländischer Staatsbürger) grundsätzlich verboten?

Dürfte er dieses häusliche Andenken (incl. Asche) mit nach D
bringen oder wäre das (auch für ihn als weiterhin
Niederländischer Staatsbürger) grundsätzlich verboten?

In Deutschland gibts die Bestattungspflicht. Diese gilt zwar eigentlich auch für Privatleute, ein Verstoß ist allerdings nicht strafbar. Man müsste die „importierte“ Asche also eigentlich bestatten, es würde aber in keiner Strafe resultieren,wenn man es nicht tut. Das ist eine Rechtslücke.

Bei einem Bestatter sieht es anders aus. Er ist an die Bestattungspflicht gebunden und muss die sterblichen Überreste bei der Friedhofverwaltung zwecks Bestattung abliefern. Die Angehörigen bekommen die Asche gar nicht in ihren Besitz. Um dies zu umgehen und den Angehörigen die Asche aushändigen zu dürfen, greifen viele Bestatter auf die erwähnte Rechtslücke zurück. Dazu wird der Leichnam zwecks Einäscherung ins Ausland gebracht und die Asche dort den Angehörigen übergeben. Was diese damit machen, fällt dann nicht mehr ins den Einflußbereich des Bestatters,er ist somit rechtlich abgesichert.

Hallo Marco,

besten Dank für Deine Ausführungen soweit.

In Deutschland gibts die Bestattungspflicht. Diese gilt zwar
eigentlich auch für Privatleute, ein Verstoß ist allerdings
nicht strafbar. Man müsste die „importierte“ Asche also
eigentlich bestatten, es würde aber in keiner Strafe
resultieren,wenn man es nicht tut. Das ist eine Rechtslücke.

Solange „Kein Kläger = keine Richter“: Was aber, wenn der Besitz der Asche „aktenkundig“ würde (z. B. durch eine Anzeige)?

Würde es dann zu einer zwangsweisen Bestattung auf einem Friedhof in D kommen, obwohl der Großteil der Asche längst in einer Urne auf einem Friedhof in NL ruht?

Oder müsste die Asche zwangsweise zur vorhandenen Urne in NL, wo der deutsche Bestattungszwang nicht gilt, gegeben werden?

Oder wäre in irgendeiner Form Strafe zu erwarten wegen Verstoß eines nicht deutschen EU-Bürgers gegen die deutsche Bestattungspflicht (auch, wenn der Aufforderung zur Beisetzung nach deutschen Recht nicht nachgegangen würde)?