Wie schon in mehreren Fragen geschildert, geht es um die Wohnungssuche.
M. wird am Samstag eine Wohnung anschauen, für welche sie einen Wohnberechtigungsschein brauche. Die Wohnung wird über eine Wohnungsbaugesellschaft vermietet. Die Wohnfläche ist 53,94m², Kaltmiete 219,74€. ’
Die Wohnung befindet sich in einem anderen Jobcenterbereich, in einer anderen Gemeinde.
Den WBS muss sie ja bei der Stadt beantragen, wo sie derzeit wohnt. Die schreiben folgendes:
Wohnungsgröße: In der Regel ist von folgender Wohnungsgröße auszugehen: -für eine alleinstehende Person: 50 Quadratmeter Wohnfläche.
Nun wird ja für die Wohnung ein WBS verlangt. Ist das denn dann trotzdem in Ordnung, wenn die Wohnung 3m² größer ist?
Und was ist, wenn sie in der Zeit, wo sie dort wohnt, eine Vollzeitstelle bekommt und dadurch wieder eigenes Einkommen hat? Muss sie dann direkt ausziehen???
Um überhaupt mit finanzieller Hilfe umziehen zu dürfen, bedarf es ja einem wichtigen Grund. Es ist so, das sie evtl. ab August/September eine Teilhabe zur Maßnahme am Arbeitsleben beginnt. Sie wartet nur auf den Bescheid. Die Bildungsstätte ist von der jetzigen Wohnung 60km entfernt. Von einer Wohnung in einer anderen Stadt, wo es auch eine direkte Autobahnanbindung gibt jedoch nur noch 30km.
Ist das ein Grund um aus beruflichen Gründen umziehen zu dürfen? Sie hat einen GdB von 60, und jeden Tag 60km hin und zurück zu pendeln wäre eine große psych. Belastung.
Eure Antworten, Ratschläge, Hilfestellungen,…´sind erwünscht!