Ich bin ALG II Empfänger (+zwei Kinder) und wohne in Berlin. Im ersten Quartal nächsten Jahres, möchte ich nach Sachsen ziehen. Ich möchte mir dort eine Wohnung suchen, und dorthin umziehen. Ich habe dort keinen Job, mein einziger Grund ist rein privat.
Meine Fragen:
Ist sowas grundsätzlich möglich?
Habe ich Anspruch auf Unterstützung zum Umzug?
Was muß ich bei der Wohnungssuche beachten, außer daß ich mit drei Personen nicht mehr als 75qm suche?
Ich hab mich schon mal so rumtelefoniert, und war erschrocken über die Auskünfte die ich bekommen habe…so nach dem Motto, einfach so mal nach Sachsen ziehen ist nicht möglich…Wo leben wir denn?
Ich bin ALG II Empfänger (+zwei Kinder) und wohne in Berlin.
Im ersten Quartal nächsten Jahres, möchte ich nach Sachsen
ziehen. Ich möchte mir dort eine Wohnung suchen, und dorthin
umziehen. Ich habe dort keinen Job, mein einziger Grund ist
rein privat.
Meine Fragen:
Ist sowas grundsätzlich möglich?
ja
Habe ich Anspruch auf Unterstützung zum Umzug?
nein, da du ja nicht wegen Arbeit umziehst
rein dein privates Problem
Was muß ich bei der Wohnungssuche beachten, außer daß ich
mit drei Personen nicht mehr als 75qm suche?
dass die Dir vom neuen Amt auch genehemigt wird, wie insgesamt alles vorher abzuklären ist und zwar schriftlich. Denn das neue Amt wird nicht unbedingt scharf darauf sein, noch 3 Nasen in der Statistik und damit in den Kosten zu haben
Ich hab mich schon mal so rumtelefoniert, und war erschrocken
über die Auskünfte die ich bekommen habe…so nach dem Motto,
einfach so mal nach Sachsen ziehen ist nicht möglich…Wo
leben wir denn?
Du lebst vom Amt und hast damit die Spielregeln einzuhalten, ansonsten gibts nix Kohle bei Nichteinhaltung
HartzIV ist wie offener Strafvollzug
…das bedeutet also, mein nächster bzw. erster Weg wäre der zum Amt, dort wo ich hinziehen möchte?
Können die mir den Zuzug denn verweigern? Klar, ich lebe aus deren Tasche, aber ich darf doch noch wohnen, wo ich möchte oder?
…das bedeutet also, mein nächster bzw. erster Weg wäre der
zum Amt, dort wo ich hinziehen möchte?
Ja, du musst dort die Miete erfragen, die deine Wohnung höchstens kosten darf.
Können die mir den Zuzug denn verweigern?
Nein, können sie nicht. Du musst nur alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug stehen selbst tragen. Wenn die Miete angemessen ist, muss sie übernommen werden.
Auf jeden Fall vorher mit dem Amt abklären!
Wenn ein AlgII-Empfänger ohne Genehmigung umzieht, kann die Zuwendung gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden (ist einem Bekannten von mir passiert, der innerhalb der selben Stadt in eine billigere Wohnung gezogen ist und vorher nicht um Erlaubniss gefragt hatte).
Seit 1.8.06 ist es auch so, daß ein AlgII-Empfänger sich ohne Erlaubniss nicht länger als 1 Tag von seinem Wohnort entfernen darf (wichtig z.B. für Urlaubsreisen).
Viele Regelungen sind mittlerweile verschärft worden, deshalb würde ich immer dazu raten mögliche Änderungen im Vorfeld mit dem Amt abzuklären. Und sich das auf jeden Fall auch schriftlich geben zu lassen!
Wenn ein AlgII-Empfänger ohne Genehmigung umzieht, kann die
Zuwendung gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden (ist einem
Bekannten von mir passiert, der innerhalb der selben Stadt in
eine billigere Wohnung gezogen ist und vorher nicht um
Erlaubnis gefragt hatte).
Leider nein.
Er war der Meinung das hätte keinen Sinn, da er sich schon länger vom Amt gegängelt fühlte. Ich glaube bei längerer Arbeitslosigkeit sinkt bei vielen auch das Selbstbewusstsein und damit die Bereitschaft für seine Rechte zu kämpfen.
Gruß
Marion
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