Umzug nach 40 Jahren

Hallo,

Brauche eine Antwort für folgendes Problem:

Person X wohnt seit über 40 Jahren in einer Mietwohnung, muss jetzt aber aus Altersgründen in demselben Haus, bei demselben Vermieter in die unterste Etage ziehen.
Der Vermieter besteht jetzt darauf, dass Person X die alte Wohnung komplett in den Altzustand zurückversetzt (Holzdeckenverkleidung, Teppiche, Zwischenboden im Flur usw.) sollen komplett rausgerissen werden.
Dabei wird die Wohnung nach dem Unzug kernsaniert.
Kann der Vermieter auf den Mietvertrag von vor 40 Jahren bestehen oder wird hier das neue Gesetz mit der „Besenreinen“ Übergabe angewandt?

Kann mir hier jemand helfen?

Hallo,
Umbauten müssen immer rückgängig gemacht werden, wenn der Vermieter diese nicht „dauerhaft“ genemigt hat. Da gibt es kein neues Gesetz, das dem Mieter wilde Umbauten genehmigt und dem Vermieter die Beseitigung anlastet.
hth

Es gibt einen Unterschied zwischen Schönheitsreparaturen und Schadenersatz.
Das Entfernen von eingebrachten Dingen ist Schadenersatz und hat mit dem BGH-Urteil nichts zu tun.

vnA