Hallo,
Brauche eine Antwort für folgendes Problem:
Person X wohnt seit über 40 Jahren in einer Mietwohnung, muss jetzt aber aus Altersgründen in demselben Haus, bei demselben Vermieter in die unterste Etage ziehen.
Der Vermieter besteht jetzt darauf, dass Person X die alte Wohnung komplett in den Altzustand zurückversetzt (Holzdeckenverkleidung, Teppiche, Zwischenboden im Flur usw.) sollen komplett rausgerissen werden.
Dabei wird die Wohnung nach dem Unzug kernsaniert.
Kann der Vermieter auf den Mietvertrag von vor 40 Jahren bestehen oder wird hier das neue Gesetz mit der „Besenreinen“ Übergabe angewandt?
Kann mir hier jemand helfen?