Geht man davon aus ein Arbeitnehmer wird gekündigt und beschließt in diesem Zuge in ein anderes Bundesland umzuziehen - Begründung: günstigere Wohnmöglichkeit, Betreuungsmöglichkeit für Kinder durch Nähe zur Großmutter und großes Angebot an Arbeitsstellen -
könnte das Arbeitsamt dann Probleme machen (bezüglich der Zahlung von
Arbeitslosengeld…)?
ALG 1 oder 2?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
hallo,
also bei alg 1 kannst du umziehen wohin du willst. du musst den umzug halt rechtzeitig mitteilen, damit du verfügbar bist oder halt urlaub beantragen.
ein umzug kann jedoch nur von der agentur finanziert werden, wenn er WEGEN arbeitsaufnahme erfolgt, also mindestens eine einstellungszusage vorhanden ist.
bei alg 2 ist das nciht so einfach, vorher mit sachbearbeiter sprechen, weil diverse dinge wie mietkosten berücksichtigt werden müssen.
gruss
paragraphenmaus