Umzug nach Beginn Arbeitsverhältnis

Moinsen!

Ich habe eine steuererklärungsrelevante Frage:

Ich habe im Dez 2011 ein neues Arbeitsverhältnis in HH begonnen. Aufgrund dessen bin ich von Dresden nach Hamburg gezogen. Sprich, der Umzug war arbeitsbedingt. Der Umzug (privates Auto, keine Spedition) hat aber erst im Februar 2012 stattgefunden. In der Zeit Dezember 2011 bis Ende Januar 2012 konnte ich bei Freunden unterkommen, bis ich dann im Februar meine eigene Bude bezogen habe.

Nun die Frage: Kann ich diesen Umzug in der Steuererklärung für 2012 geltend machen? Was ist für das Finanzamt relevant? Beginn des Arbeitsverhältnisses oder meine Anmeldung bei der Stadt Hamburg (2012 erfolgt…)

Danke schoneinmal für eure Antworten!
Beste Grüße
aubinger

Hallo,
frag mich nicht wo das steht…

aber ich würde sagen, auf jeden Fall ist der Umzug arbeitsbedingt. Man muss ja schließlich auch erst mal ne Wohnung finden. Das dauert…
Also Kosten geltend machen und für die Zeit davor zumindest die Fahrtkosten am Wochenende.

Wenn dem Finanzamt etws nicht passt, ode sie eine genauere Erklärung haben wollen, werden die sich schon melden. Wenn es einfach nur gestrichen wird ohne vorher nachzufragen, dann steht es in der Stuererklärung im Kleingedruckten. Dann kann man imme noch versuchen einen Widerspruch einzulegen.

moin,

umzug kann nur in dem jahr geltend gemacht werden, in dem er stattgefunden bzw. in dem die kosten dafür angefallen sind.
da alles privat gemacht wurde, fallen nur pauschalen an. da umzug in 2013 eben auch geltendmachung in 2013.

saludos, borito