Moinsen!
Ich habe eine steuererklärungsrelevante Frage:
Ich habe im Dez 2011 ein neues Arbeitsverhältnis in HH begonnen. Aufgrund dessen bin ich von Dresden nach Hamburg gezogen. Sprich, der Umzug war arbeitsbedingt. Der Umzug (privates Auto, keine Spedition) hat aber erst im Februar 2012 stattgefunden. In der Zeit Dezember 2011 bis Ende Januar 2012 konnte ich bei Freunden unterkommen, bis ich dann im Februar meine eigene Bude bezogen habe.
Nun die Frage: Kann ich diesen Umzug in der Steuererklärung für 2012 geltend machen? Was ist für das Finanzamt relevant? Beginn des Arbeitsverhältnisses oder meine Anmeldung bei der Stadt Hamburg (2012 erfolgt…)
Danke schoneinmal für eure Antworten!
Beste Grüße
aubinger