Hallo
Wenn wir beide nicht gleich Arbeit finden, haetten wir beide Anspruch auf ALG oder HartzI
Für Anspruch auf ALG 1 (Versicherungsleistung nach SGB III ) vom Arbeitsamt müssten entsprechende Anspruchszeiten vorliegen, was hier wohl nicht der Fall sein wird.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zen…
Vermutlich wird aber abzuklären sein, ob Ihr evtl. noch Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen aus den USA habt.-
ALG 2 / „Hartz IV“ vom Jobcenter (Sozialleistung nach SGB II) setzt Bedürftigkeit und gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD mit täglicher postalischer Erreichbarkeit voraus, ist unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit/ Beitragszahlung und wäre (Bedürftigkeit vorausgesetzt) zumindest für dich und das Kind grundsätzlich zu gewähren.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/ze…
Alle ALG2- Antragsformulare, Ausfüllhilfen und Merkblatt SGB II gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Was deinen Mann als Nicht-EU- Bürger bzw. „Drittstaatsangehörigen“ betrifft:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27408/Navigation/zen…
Mit den Sozialleistungs- Regelungen für nach Deutschland kommende Nicht-EU-Bürger (insbesondere wenn mit Deutschen verheiratet) bin ich im Detail leider nicht vertraut genug, um dir allzu viel dazu sagen zu können. Grundsätzlich gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html („Ausgenommen sind Ausländer/innen…“)
Soweit ich weiss, hängen seine möglichen (ALG2-) Ansprüche davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage genau er seinen Aufenthaltsstatus hat . -> AufenthG http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/inde… , vor allem §§ 28, 30-34 ).
SOLLTE er während der ersten drei Monate KEINEN Anspruch auf ALG2 nach SGB II haben, könnte er aber möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (= „Sozialhilfe“,Sozialamt) haben . Aber wie gesagt… Nicht-EU-Zuzügler ist nicht so ganz meine Baustelle 
Schau dazu vielleicht auch mal hier rein:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunk… (Punkt 2.1.: "Ausländer mit befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel, „die sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten“, haben darüber hinaus auf sämtliche Leistungen des SGB XII den gleichen Anspruch wie Deutsche (§ 23 Abs. 1 Satz 4 SGB XII). Dies trifft auf mehr als 90 % der hier lebenden Ausländer zu. ")
Allgemeine Infos: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/Wichtige…
Jetzt zu den Punkten, zu denen ich dir mehr sagen kann 
mein Mann moechte studieren (master)
Beim ALG2 sind Zweit- und Weiterbildungen in der Regel Privatvergnügen; vorrangig ist die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Studenten sind grundsätzlich vom ALG2-Bezug ausgeschlossen. Azubis erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach SGB II: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0
Wir koennten die Adresse meines Bruders als Meldeaddresse benutzen.
Ihr könnt dann übergangsweise beim Bruder wohnen, der Euch am besten kurz schriftlich bestätigt, dass er Euch nur notbehelfsmäßig zur Vermeidung von Obdachlosigkeit aufgenommen habt, bis Ihr eine eigene Wohnung gefunden habt (man kann auch eine Frist einbauen: „sind max. bis Datum X notbehelfsmäßig aufgenommen“)- und dass er euch in keiner Weise finanziell/ wirtschaftlich unterstützt.
Er muss Euch übrigens nicht umsonst bei sich wohnen lassen - auch Verwandte können an Hilfebedürftige untervermieten bzw. (bei euch wahrscheinlich sinnvoller) mit ihnen eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung über ihren fälligen Kostenanteil an den Wohnkosten abschließen. Wichtig ist dabei, dass der Kostenanteil, der dabei kopfanteilig auf euch drei entfällt, im Rahmen der örtlich geltenden Unterkunftskosten- Angemessenheitskriterien für eure 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft bleibt.
Beispiel für Kostenbeteiligungsvereinbarung hier: http://hartz.info/index.php?topic=7349.0
Wie kann ich eine Wohnung anmieten und sicher sein, dass diese H4 gemaess ist?
Die Angemessenheit der Wohnung bestimmt sich (bezüglich der Größe) durch die Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus des jeweiligen Bundeslandes (-> http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 ) sowie (bezüglich der maximalen Kosten) nach den örtlichen Richtlinien des zuständigen Jobcenters/ der jeweiligen Kommune. Die Kostenangemessenheit ist von Kommune zu Kommune teils sehr unterschiedlich „hoch“ festgelegt. SICHER aktuell gültige Auskunft bekommt Ihr nur beim zuständigen Jobcenter der jeweiligen Stadt (dort nach den Unterkunfts- Angemessenheitskriterien für eine 3-Pers.-Bedarfsgemeinschaft fragen).
Ohne Gewähr für Aktualität (!!) sind auch örtliche Richtlinien hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
Oder kann ich Wohnung anmieten, die mir gefaellt und Harzt4 foerdert einen Anteil?
Ist eine Wohnung nicht angemessen nach den örtliche Richtlinien, erhaltet Ihr vom Jobcenter keine Zustimmung zum Bezug/ Umzug.
Alles zum Umzug mit und ohne Zustimmung des Jobcenters siehe hier (ganz unten auch der formelle Ablauf): http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Als Arbeitssuchender, stuenden meinem Mann Foerderungen (z.B. Weiterbildung etc. ) zu?
Förderungen beim ALG2 sind „Kann“-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sprich: reine Ermessensleistung des zuständigen Leistungsträgers.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html
http://hartz.info/index.php?topic=1349.0
Zur Zumutbarkeit von Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung : http://hartz.info/index.php?topic=4593.0
Basis-Infos der Arbeitsagentur auf Englisch, falls dein Mann mal reinschauen möchte: http://www.arbeitsagentur.de/nn_426242/EN/Navigation…
Allgemein würde ich Euch bei allen Fragen zu/ um ALG2 (und was damit zusammenhängt) das Forum http://hartz.info/ empfehlen. Vor allem der Admin dort ist hochkompetent , auch etliche User sind in verschiedensten Sachbereichen sehr informiert und erfahren. Vor allem ist man dort in der Regel immer auf dem allerneuesten Kenntnisstand, was die Gesetzeslage und auch Gerichtsentscheidungen etc. angeht… was bei Beratungsstellen und selbst bei Sozialrecht-Anwälten nicht IMMER so ganz der Fall ist… 
Gold wert sind mMn die Ratgeber-Seiten … da solltet Ihr euch nach und nach unbedingt mal einlesen: http://hartz.info/index.php?board=3.0 ; für den Anfang vor allem die „Goldenen Regeln“, „Leistungspflicht des Leistungsträgers“ , „Welche Dokumente darf das Jobcenter fordern“ und „Achtung Eingliederungsvereinbarung“ .
Alles Gute für Euch- and good luck 
LG