Umzug nach Deutschland mit auslaendischem Ehepartn

Ich bin Deutsche Staatsbuergerin, mein Mann ist Amerikaner mt einem B.A. von einer in Deutschland anerkannten US-Hochschule. Wir beide haben hier 4-6 Jahre gearbeitet.
Wir wollen mit unserem Sohn zurueck nach Deutschland, mein Mann moechte studieren (master) und ich habe schon die Hoffnung, mit meiner Qualifizierung schnell Arbeit zu finden.
Nun habe ich ein paar Fragen.

  1. Wenn wir beide nicht gleich Arbeit finden, haetten wir beide Anspruch auf ALG oder HartzI
    V? Wir koennten die Adresse meines Bruders als Meldeaddresse benutzen.
  2. Wie kann ich eine Wohnung anmieten und sicher sein, dass diese H4 gemaess ist? Oder kann ich Wohnung anmieten, die mir gefaellt und Harzt4 foerdert einen Anteil?
  3. Muss mein Mann Deutschkenntnisse nachweisen, um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, oder bekommt er diese automatisch aufgrund der Ehe mit mir?
  4. Als Arbeitssuchender, stuenden meinem Mann Foerderungen (z.B. Weiterbildung etc. ) zu?

Jede Hilfe ist willkommen.

Hallo,

Wohnung anmieten ist gut. Du musst wissen wo du eine Wohnung haben willst. Dann dort beim Jobcenter wegen der Höhe nachfragen. Ebenso wegen des Anspruchs auf Geld.
Bei deinem Mann weiss ich nicht Bescheid.

Hallo!
Ich möchte Deine Fragen hiermit beantworten:
Zu 1. Einen Antrag auf Hartz IV Leistungen können alle Menschen stellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II können Erwerbslose stellen, die keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld I haben. Ferner können auch auch alle Selbstständige einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern und deren Betrieb „pleite“ gegangen ist. Ferner können auch alle Menschen einen Hartz-IV Antrag stellen, deren Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Lebenssicherung ausreicht sowie alle, die zuvor keinen Anspruch auf das ALG I hatten und über kein Einkommen verfügen. Zusätzliche Hartz-IV Leistungen können Erwerbstätige beantragen, wenn das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimums nicht ausreicht.

Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.

"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (d.h. in den nächsten 6 Monaten) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (§ 8 SGB II).

Zur Bedarfsermittlung wird nicht nur das eigene Einkommen sowie das Vermögen (Erspartes, Anlagen, Häuser, Wertgegenständige) berücksichtigt, sondern auch das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen Lebenspartner, Ehefrau und Ehemann, Eltern und Kinder sowie Stiefkinder.
Die Meldeadresse deines Bruders nützt Dir nicht viel, wenn Ihr dort nicht wohnt.
Zu 2. Die Euch zustehende Größe der Wohnung müsste Ihr mit dem Hartz 4 Amt abstimmen aber vorher einen Antrag auf den Wohnbescheid und Wohnsitz in …stellen. Stimmen Eure Daten mit den geforderten Daten vom Amt überein, werden die Mietkosten übernommen.
Zu 3. Das ergibt sich schon aus 1. Er muss keine Deutschkenntnisse mitbringen, wäre aber immer von Vorteil, wenn ich in ein anderes Land, mit anderer Sprache und anderen Sitten ziehe.
Zu 4. Es stehen Euch keine Förderungen zu aber man könnte Diese unter Umständen beantragen.
Tschüß

Danke fuer die umfangreiche Antwort. Es geht ja vom Prinzip nur um die Absicherung, wenn alle Stricke reissen, was bei einem Umzug aus dem Ausland eher vorkommen.
Wir wuerden erstmal fuer ein paar Wochen bei meinem Bruder unterkommen - deswegen die Meldeaddresse. Dann koennten wir in der Zeit den Antrag stellen und dann in die endgueltige Wohnung umziehen.
Deutschkenntnisse sind bei meinem Mann vorhanden, es reicht nur noch nicht zum Arbeiten auf Deutsch. Er wuerde erstmal intensiv Deutsch lernen :smile:

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Deshalb immer unbedingt vorher die schriftlichen Anträge stellen und die Antworten abwarten.Klagen muß man so wie so.

Hallo …,

ich kann dir nur einen Teil der Fragen beantworten.

  1. Einen alten Anspruch auf ALG könntest du noch haben, wenn du vor der Ausreise gearbeitet hast und den dadurch erreichten Anspruch noch nicht genutzt hast. Andernfalls könntest du vielleicht einen Anspruch auf statliche Unterstützung haben. Ob die auf der Hartz4-Geschichte basiert weiß ich nicht. Das müsste aber über die Bundesagentur für Arbeit zu erfahren sein. Wohl auch aus der Ferne.

  2. Auch das müsste über die Bundesagentur für Arbeit zu erfahren sein.

  3. Für die Aufenthaltserlaubnis deines Mannes genügt die Ehe mit dir. Zumindest war das vor 15 Jahren bei uns so ähnlich. Meine Frau ist auch Amerikanerin und sprach nur spanisch. Wir kamen zunächst unverheiratet nach Deutschland. Die erten Monate war meine Frau als Sprachschülerin in einer Deutschschule für studierende Ausländer hier und hatte ihre Aufenthaltserlaubnis auf dieser Basis. Nachdem wir dann geheiratet hatten wurde alles einfacher. Die Aufenthaltserlaubnis war dann ganz einfach zu bekommen. Die heutigen Bedingungen kannst du sicher auf der Internetpräsenz des Ausländischen Amtes oder natürlich in jeder Botschaft oder Konsulat im Ausland. Da müsst ihr sowieso hin bzw. zumindest telefonisch oder schriftlich Kontakt aufnehmen, um solche Fragen bereits vor der Reise nach Europa zu klären.

  4. Wenn dein Mann bisher nie in Deutschland gearbeitet hat, dann steht ihm keine Förderung zu.

Viel Erfolg bei euren Vorbereitungen und demnächst willkommen zurück!

Rolf

Hallo

Wenn wir beide nicht gleich Arbeit finden, haetten wir beide Anspruch auf ALG oder HartzI

Für Anspruch auf ALG 1 (Versicherungsleistung nach SGB III ) vom Arbeitsamt müssten entsprechende Anspruchszeiten vorliegen, was hier wohl nicht der Fall sein wird.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/Navigation/zen…

Vermutlich wird aber abzuklären sein, ob Ihr evtl. noch Ansprüche auf Arbeitslosenleistungen aus den USA habt.-

ALG 2 / „Hartz IV“ vom Jobcenter (Sozialleistung nach SGB II) setzt Bedürftigkeit und gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD mit täglicher postalischer Erreichbarkeit voraus, ist unabhängig von vorheriger Erwerbstätigkeit/ Beitragszahlung und wäre (Bedürftigkeit vorausgesetzt) zumindest für dich und das Kind grundsätzlich zu gewähren.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_549712/Navigation/ze…

Alle ALG2- Antragsformulare, Ausfüllhilfen und Merkblatt SGB II gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…

Was deinen Mann als Nicht-EU- Bürger bzw. „Drittstaatsangehörigen“ betrifft:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27408/Navigation/zen…

Mit den Sozialleistungs- Regelungen für nach Deutschland kommende Nicht-EU-Bürger (insbesondere wenn mit Deutschen verheiratet) bin ich im Detail leider nicht vertraut genug, um dir allzu viel dazu sagen zu können. Grundsätzlich gilt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html („Ausgenommen sind Ausländer/innen…“)

Soweit ich weiss, hängen seine möglichen (ALG2-) Ansprüche davon ab, auf welcher Rechtsgrundlage genau er seinen Aufenthaltsstatus hat . -> AufenthG http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/inde… , vor allem §§ 28, 30-34 ).

SOLLTE er während der ersten drei Monate KEINEN Anspruch auf ALG2 nach SGB II haben, könnte er aber möglicherweise Anspruch auf Leistungen nach SGB XII (= „Sozialhilfe“,Sozialamt) haben . Aber wie gesagt… Nicht-EU-Zuzügler ist nicht so ganz meine Baustelle :wink:

Schau dazu vielleicht auch mal hier rein:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunk… (Punkt 2.1.: "Ausländer mit befristetem oder unbefristetem Aufenthaltstitel, „die sich voraussichtlich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten“, haben darüber hinaus auf sämtliche Leistungen des SGB XII den gleichen Anspruch wie Deutsche (§ 23 Abs. 1 Satz 4 SGB XII). Dies trifft auf mehr als 90 % der hier lebenden Ausländer zu. ")

Allgemeine Infos: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Aufenthalt/Wichtige…

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…

Jetzt zu den Punkten, zu denen ich dir mehr sagen kann :wink:

mein Mann moechte studieren (master)

Beim ALG2 sind Zweit- und Weiterbildungen in der Regel Privatvergnügen; vorrangig ist die Eingliederung in den Arbeitsmarkt, um die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Studenten sind grundsätzlich vom ALG2-Bezug ausgeschlossen. Azubis erhalten nur unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen nach SGB II: http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Wir koennten die Adresse meines Bruders als Meldeaddresse benutzen.

Ihr könnt dann übergangsweise beim Bruder wohnen, der Euch am besten kurz schriftlich bestätigt, dass er Euch nur notbehelfsmäßig zur Vermeidung von Obdachlosigkeit aufgenommen habt, bis Ihr eine eigene Wohnung gefunden habt (man kann auch eine Frist einbauen: „sind max. bis Datum X notbehelfsmäßig aufgenommen“)- und dass er euch in keiner Weise finanziell/ wirtschaftlich unterstützt.

Er muss Euch übrigens nicht umsonst bei sich wohnen lassen - auch Verwandte können an Hilfebedürftige untervermieten bzw. (bei euch wahrscheinlich sinnvoller) mit ihnen eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung über ihren fälligen Kostenanteil an den Wohnkosten abschließen. Wichtig ist dabei, dass der Kostenanteil, der dabei kopfanteilig auf euch drei entfällt, im Rahmen der örtlich geltenden Unterkunftskosten- Angemessenheitskriterien für eure 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft bleibt.

Beispiel für Kostenbeteiligungsvereinbarung hier: http://hartz.info/index.php?topic=7349.0

Wie kann ich eine Wohnung anmieten und sicher sein, dass diese H4 gemaess ist?

Die Angemessenheit der Wohnung bestimmt sich (bezüglich der Größe) durch die Richtlinien des sozialen Wohnungsbaus des jeweiligen Bundeslandes (-> http://hartz.info/index.php?topic=5597.0 ) sowie (bezüglich der maximalen Kosten) nach den örtlichen Richtlinien des zuständigen Jobcenters/ der jeweiligen Kommune. Die Kostenangemessenheit ist von Kommune zu Kommune teils sehr unterschiedlich „hoch“ festgelegt. SICHER aktuell gültige Auskunft bekommt Ihr nur beim zuständigen Jobcenter der jeweiligen Stadt (dort nach den Unterkunfts- Angemessenheitskriterien für eine 3-Pers.-Bedarfsgemeinschaft fragen).

Ohne Gewähr für Aktualität (!!) sind auch örtliche Richtlinien hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html

Oder kann ich Wohnung anmieten, die mir gefaellt und Harzt4 foerdert einen Anteil?

Ist eine Wohnung nicht angemessen nach den örtliche Richtlinien, erhaltet Ihr vom Jobcenter keine Zustimmung zum Bezug/ Umzug.
Alles zum Umzug mit und ohne Zustimmung des Jobcenters siehe hier (ganz unten auch der formelle Ablauf): http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Als Arbeitssuchender, stuenden meinem Mann Foerderungen (z.B. Weiterbildung etc. ) zu?

Förderungen beim ALG2 sind „Kann“-Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht, sprich: reine Ermessensleistung des zuständigen Leistungsträgers.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__16.html

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html

http://hartz.info/index.php?topic=1349.0

Zur Zumutbarkeit von Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung : http://hartz.info/index.php?topic=4593.0

Basis-Infos der Arbeitsagentur auf Englisch, falls dein Mann mal reinschauen möchte: http://www.arbeitsagentur.de/nn_426242/EN/Navigation…

Allgemein würde ich Euch bei allen Fragen zu/ um ALG2 (und was damit zusammenhängt) das Forum http://hartz.info/ empfehlen. Vor allem der Admin dort ist hochkompetent , auch etliche User sind in verschiedensten Sachbereichen sehr informiert und erfahren. Vor allem ist man dort in der Regel immer auf dem allerneuesten Kenntnisstand, was die Gesetzeslage und auch Gerichtsentscheidungen etc. angeht… was bei Beratungsstellen und selbst bei Sozialrecht-Anwälten nicht IMMER so ganz der Fall ist… :wink:

Gold wert sind mMn die Ratgeber-Seiten … da solltet Ihr euch nach und nach unbedingt mal einlesen: http://hartz.info/index.php?board=3.0 ; für den Anfang vor allem die „Goldenen Regeln“, „Leistungspflicht des Leistungsträgers“ , „Welche Dokumente darf das Jobcenter fordern“ und „Achtung Eingliederungsvereinbarung“ .

Alles Gute für Euch- and good luck :smile:

LG

hallo, bitte geben sie mir bis morgen zeit, dann kann ich ihre frage ausführlich beantworten…lg
Ich bin Deutsche Staatsbuergerin, mein Mann ist Amerikaner mt
einem B.A. von einer in Deutschland anerkannten US-Hochschule.
Wir beide haben hier 4-6 Jahre gearbeitet.
Wir wollen mit unserem Sohn zurueck nach Deutschland, mein
Mann moechte studieren (master) und ich habe schon die
Hoffnung, mit meiner Qualifizierung schnell Arbeit zu finden.
Nun habe ich ein paar Fragen.

  1. Wenn wir beide nicht gleich Arbeit finden, haetten wir
    beide Anspruch auf ALG oder HartzI
    V? Wir koennten die Adresse meines Bruders als Meldeaddresse
    benutzen.
  2. Wie kann ich eine Wohnung anmieten und sicher sein, dass
    diese H4 gemaess ist? Oder kann ich Wohnung anmieten, die mir
    gefaellt und Harzt4 foerdert einen Anteil?
  3. Muss mein Mann Deutschkenntnisse nachweisen, um die
    Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, oder bekommt er diese
    automatisch aufgrund der Ehe mit mir?
  4. Als Arbeitssuchender, stuenden meinem Mann Foerderungen
    (z.B. Weiterbildung etc. ) zu?

Jede Hilfe ist willkommen.

Sorry, der Weihnachtsstres…

Also liebe mimmelit,
zu Punkt 1: Ihr habt Anspruch auf ALG1 oder 2 (Hartz4). Das kommt darauf an, wie lange ihr vor der Antragstellung gearbeitet habt. 12 Monate am Stück! : ALG 1.
Wohnung von dort aus schon suchen - kann der Bruder einspringen und helfen? Wenn ihr Euch nur dort anmeldet fragt das Amt, ob ihr Miete zahlt und dann kommen sie Euch echt krumm daher! Die sind hier in D schlimm geworden. (Von uns aus flüchten die Leute nach Amiland …) Also eigentlich einen Tag nach Ankunft gleich auf’s Amt - und die Adresse des Bruder so angeben: hier erreicht uns, bis wir eine eigene Wohnung haben, die Post.

Wohnung H4 gemäss? - Du kennst den Ort, wo du hin möchtest? Dann ruf auf dem Amt an und frage danach (Oder lass das deinen Bruder machen!). Das ist immer wieder unterschiedlich in Deutschland. Ich denke mal, wenn ihr ein Kind habt, könnt ihr bis 60 Quadratmeter nehmen. Es gibt Gemeinden, die rechnen nicht nach Quadartmetern, sondern nach der Höhe der Miete und die ist hier in letzter Zeit brutal angestiegen - manchmal bis 45%! Aber sicherheitshalber fragen! Gleich Anträge auf Einrichtungsgegenstände stellen - auch wenn du es nicht sofort brauchst - wichtig ist, dass ihr schon mal Zusagen habt!
Dein Mann muss keine Deutschkenntnisse nachweisen, da er mit dir verheiratet ist. Die gehen davon aus, dass du dann alle Behördengänge etc. übernimmst, bzw. übersetzt. Trotzdem sollte dein Mann schnell deutsch lernen! Sonst klappt es mit dem Job nicht so leicht!
Oder er bekommt nur irgendwas unterqualifiziertes!
Dein Mann könnte Weiterbildungen bekommen - jedoch nicht ab Start. Heisst - die lassen euch erst mal schmoren und versuchen, ihn so in eine Arbeit zu drängen! Hier wird gespart, wo immer es nur geht. Deswegen sag ich ja: deutsch lernen!
Ihr habt Euch da keine leichte Aufgabe gestellt. Mir bleibt nur, Euch die Daumen zu drücken!
Liebe Grüße und frohe Festtage
zaubermaus

Ach ja - ganz wichtig nochmals: gleich auf’s Amt, damit ihr krankenversichert seid! Das ist man erst ab Tag der Meldung! Auch wichtig für das Kind!

Vielen Dank an alle fuer die umfangreichen Antworten. Ein Umzug ist ein grosser Schritt, aber das beste fuer unser Familie. Das Ami-land ist auch nicht so prickelnd wie man denkt(leider auch fuer Fachkreafte mit Familie) und die Fragen bzgl. Hilfe vom Staat sind nur falls alles schief geht.
Wuensche allen ein Frohes Fest!

Hallo,
wenn Ihr hier bis zur Auswanderung gearbeitet habt steht Euch normalerweise ALG 1 zu und nicht ALG 2 ( Hartz IV ). Als Meldeadresse ist es ok. Ob Dein Mann eine Arbeitserlaubnis braucht für Germany muss in seinem Passport stehen. Wenn Ihr hier einen angemessenen Wohnraum gefunden habt bekommt Ihr Miet- und Heizkostenzuschuss.
Wie das hier mit dem Studium ist weiss ich leider nicht denn es muss ja bezahlt werden.
Am besten ist es aber wenn Ihr Euch dort in der deutschen Botschaft noch mal genau informiert. Da es immer neue Gesetze gibt kann ich leider keine genaueren Informationen geben.
Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte.
Beste Grüße und viel Erfolg

Hallo,
Erstmal bei der Meldebehörde Anmelden( Landratsamt) und einen Antrag stellen für die Deutsche Staatsbürgerschaft. Wegen Wohnung bitte beim Jobcenter vorerst anfragen wegen einer Wohnung bzw. Mietbescheinigung abholen, da erfahrt ihr welche Wohnung euch zusteht bzw. angemessen ist, falls noch Fragen sind auch hier an dieser Stelle erfragen,die helfen dann weiter.

LG chipsy759