Hallo Experten!
Ich habe mal etwas umfangreiche Frage(n). Folgende Situation:
Ich arbeite zur Zeit im EU-Ausland in ungekündigter Stellung bei einer international tätigen Firma. Meine alte Firma in Deutschland (die gleiche, für die ich jetzt im Ausland arbeite, jedoch habe ich einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Niederlassung) möchte mich gerne wieder bei sich in Deutschland einstellen (wegen einiger Pensionierungen in Deutschland; neue Mitarbeiter sind wegen fachspezifischer Kenntnisse nur schwer zu finden). So weit, so gut.
Nun habe ich aber mittlerweile im Ausland eine neue Familie (russ. Akademikerin (mit EU-Staatsbürgerschaft), arbeitslos, jedoch freiberuflich als Dolmetscherin tätig (ja, das geht hier im EU-Ausland), ein Sohn aus ihrer ersten Ehe, 11 Jahre alt) ‚bekommen‘. Wir sind (noch) nicht verheiratet.
Wenn ich jetzt nach Deutschland gehe ist für mich ja alles in Butter. Nur was mache ich mit meiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn; die beiden will ich ja schließlich auch nach D mitnehmen!?
Soll/muss sie sich in D arbeitslos melden? Sie kann (noch) kein Deutsch (und leider auch kein Englisch), ist also nicht so ohne weiteres leicht vermittelbar (in diesen Zeiten). Hätte Sie denn überhaupt eine Chance in D in den Arbeitsmarkt zu kommen (sie _will_ arbeiten)? Bekäme Sie denn überhaupt Leistungen von der BA oder so?
Nun zum Sohnemann: Wie gesagt 11 Jahre alt und schulpflichtig, zur Zeit Klasse 5. Kann auch kein Deutsch, aber dafür ganz gut Englisch (besser als der deutsche Durchschnittsschüler in Klasse 5) und noch Russisch (ein bißchen). In welche Schule sollte man den stecken (Raum Düsseldorf)? In einer normalen Schule in Klasse 5 oder 6 würde er doch am Anfang wegen den Sprachproblemen ‚untergehen‘, oder?
Könnt ihr mich da mal schlau machen?
Danke im voraus.
Grüße
/Reinhard