Umzug nach Deutschland

Hallo Experten!

Ich habe mal etwas umfangreiche Frage(n). Folgende Situation:

Ich arbeite zur Zeit im EU-Ausland in ungekündigter Stellung bei einer international tätigen Firma. Meine alte Firma in Deutschland (die gleiche, für die ich jetzt im Ausland arbeite, jedoch habe ich einen Arbeitsvertrag mit der ausländischen Niederlassung) möchte mich gerne wieder bei sich in Deutschland einstellen (wegen einiger Pensionierungen in Deutschland; neue Mitarbeiter sind wegen fachspezifischer Kenntnisse nur schwer zu finden). So weit, so gut.

Nun habe ich aber mittlerweile im Ausland eine neue Familie (russ. Akademikerin (mit EU-Staatsbürgerschaft), arbeitslos, jedoch freiberuflich als Dolmetscherin tätig (ja, das geht hier im EU-Ausland), ein Sohn aus ihrer ersten Ehe, 11 Jahre alt) ‚bekommen‘. Wir sind (noch) nicht verheiratet.

Wenn ich jetzt nach Deutschland gehe ist für mich ja alles in Butter. Nur was mache ich mit meiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn; die beiden will ich ja schließlich auch nach D mitnehmen!?

Soll/muss sie sich in D arbeitslos melden? Sie kann (noch) kein Deutsch (und leider auch kein Englisch), ist also nicht so ohne weiteres leicht vermittelbar (in diesen Zeiten). Hätte Sie denn überhaupt eine Chance in D in den Arbeitsmarkt zu kommen (sie _will_ arbeiten)? Bekäme Sie denn überhaupt Leistungen von der BA oder so?

Nun zum Sohnemann: Wie gesagt 11 Jahre alt und schulpflichtig, zur Zeit Klasse 5. Kann auch kein Deutsch, aber dafür ganz gut Englisch (besser als der deutsche Durchschnittsschüler in Klasse 5) und noch Russisch (ein bißchen). In welche Schule sollte man den stecken (Raum Düsseldorf)? In einer normalen Schule in Klasse 5 oder 6 würde er doch am Anfang wegen den Sprachproblemen ‚untergehen‘, oder?

Könnt ihr mich da mal schlau machen?

Danke im voraus.

Grüße

/Reinhard

Hallo!

Also wenn ich richtig verstanden habe, ist deine Lebensgefährtin EU Bürgerin.

Dann kann sie sich in Deutschland aufhalten, wenn sie entweder selbstständig oder unselbstständig erwerbstätig (dazu zählt auch der Aufenthalt zur Arbeitssuche für die Dauer bis 6 Monate) ist oder (!) wenn sie über genügend Unterhalt verfügt - da reicht es, wenn du den faktisch zahlst.

Also vom Aufenthalt her sollte es kein Problem geben.

Gruß
Tom

Hallo Tom!

Danke erst mal. Dass sie keine großen Probleme mit dem Aufenthalt in Deutschland bekommt - als EU-Bürgerin - ist ja klar. Ich musste damals vor sieben Jahren auch hier (in Schweden) nur eine feste Anstellung nachweisen (sonst wäre ich ja nicht dort hingegangen…) und schon war alles geritzt. Trotzdem muss ich jetzt alle vier bis fünf Jahre wieder zum Ausländeramt und die Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen.

Nein, was ich wissen wollte war: Bekäme meine Frau/Freundin/Lebensabschnittsgefährtin denn irgendwelche Leistungen in Form von tatkräftiger Unterstützung (nicht unbedingt Geld) von der BA (Arbeitsamt). Ich weiss nämlich schon jetzt, nur zu hause rumsitzen will sie nicht, sie will auf jeden Fall was arbeiten, wenn’s auch nicht einfach wird wegen den anfänglichen Sprachproblemen.

Danke im voraus.

Grüsse

/Reinhard