Wenn man eine stationäre Therapie wg. Suchterkrankung gemacht hat und nach dieser in eine Nachsorge WG (Leistungsträger wäre das Sozialamt in Bayern) in einem anderen Bundesland (Bayern nach Hamburg) umziehen möchte, wie hoch ist das monatliche Geld, welches man zur Verfügung hat? Es wurde eine Info über ein monatliches Taschengeld ausgesprochen, selbst wenn man während dieser Zeit bezieht. Wie hoch wird dieses ausfallen?
Während der stationären Therapie hat man Übergangsgeld bezogen und hat nach Beendigung dieser noch Anspruch auf zwei Monate Arbeitslosengeld I.