Hallo zusammen,
ich lege einfach mal los.
Vorgeschichte:
Ich habe mich von meine Frau scheiden lassen. wir leben bereits 1,75Jahre auseinander und eine wiederzusammenkunft ist damit ausgeschlossen.
Wir haben 2 Kinder aus der Ehe.
Grund:
Wir haben damals zusammen in einem Dorf gewohnt (Wohnort A).
Nach der Trennung ist sie ein Dorf weitergezogen (Wohnort B). Die Dörfer liegen etwa 500m auseinander.
Mein Sohn ist damals in „Wohnort A“ zum Kindergarten gegangen und ist nun dort auch in der 2ten Klasse.
Meine Tochter ist noch dort im Kindergarten und soll auch bald (1Jahr) in die Schule gehen.
Sie haben beide ihre Freunde in „Wohnort A“ und wohnen lediglich in „Wohnort B“(bei der Mutter).
Da ich noch in „Wohnort A“ wohne, durfte mein Sohn damals ohne Probleme auch dort zur Schule gehen…
Nun möchte ich jedoch mit meiner neuen Liebe zusammenziehen und die Wohnung würde sich dann in „Wohnort C“ befinden!
Frage:
Dürfen meine Kinder weiterhin in ihrem Umfeld zur Schule gehen (Wohnort A), obwohl sie in „Wohnort B“ wohnen?
„Wohnort B“ hat einen eigenen Kindergarten und Schule.
Müssen meine Kinder dann dorthin wechseln?
Ich würde sie nur sehr sehr ungern aus ihrem Bekanntenkreis reisen und weiß gerade nicht was möglich ist…
Weiß bei Ihnen jemand über einen solchen Fall bescheid?
An wen muss ich mich sonst wenden?