Umzug nach Scheidung /Lebensumfeld Kinder?

Hallo zusammen,
ich lege einfach mal los.

Vorgeschichte:
Ich habe mich von meine Frau scheiden lassen. wir leben bereits 1,75Jahre auseinander und eine wiederzusammenkunft ist damit ausgeschlossen.
Wir haben 2 Kinder aus der Ehe.

Grund:
Wir haben damals zusammen in einem Dorf gewohnt (Wohnort A).
Nach der Trennung ist sie ein Dorf weitergezogen (Wohnort B). Die Dörfer liegen etwa 500m auseinander.
Mein Sohn ist damals in „Wohnort A“ zum Kindergarten gegangen und ist nun dort auch in der 2ten Klasse.
Meine Tochter ist noch dort im Kindergarten und soll auch bald (1Jahr) in die Schule gehen.
Sie haben beide ihre Freunde in „Wohnort A“ und wohnen lediglich in „Wohnort B“(bei der Mutter).
Da ich noch in „Wohnort A“ wohne, durfte mein Sohn damals ohne Probleme auch dort zur Schule gehen…
Nun möchte ich jedoch mit meiner neuen Liebe zusammenziehen und die Wohnung würde sich dann in „Wohnort C“ befinden!

Frage:
Dürfen meine Kinder weiterhin in ihrem Umfeld zur Schule gehen (Wohnort A), obwohl sie in „Wohnort B“ wohnen?
„Wohnort B“ hat einen eigenen Kindergarten und Schule.
Müssen meine Kinder dann dorthin wechseln?
Ich würde sie nur sehr sehr ungern aus ihrem Bekanntenkreis reisen und weiß gerade nicht was möglich ist…

Weiß bei Ihnen jemand über einen solchen Fall bescheid?
An wen muss ich mich sonst wenden?

Hallo,

normalerweise müssen Kinder in die Schule, in deren Einzugsbereich sie leben (Schulsprengel). Meines Wissens existieren nur in NRW keine solchen Bestimmungen mehr, in den anderen Bundesländern besteht die Regelung zumindest für Grundschulen (in Bayern auch für Haupt-(„Mittel“-), Förder- und Berufsschulen).

Ausnahmen werden in der Regel nur gewährt, wenn es triftige Gründe gibt. Wenn z.B. der Arbeitsplatz der Eltern in einem anderen Sprengelbereich liegt oder die andere Schule im Gegensatz zur eigentlichen Sprengelschule, eine Mittagsbetreuung hat, kann man bei der Schulaufsichtsbehörde (unter dem jeweiligen Bundesland nachsehen, welche das ist), einen Antrag stellen.

Bei Kindergärten ist man normalerweise großzügiger, wenn Kindergärten aber besonders beliebt sind, behalten sie sich oft vor, nur Kinder aus ihrem Einzugsbereich zu nehmen. Auch finanzielle Zuschüsse können eine Rolle spielen.

Schöne Grüße,
Jule

Ich wohne jetzt mit Kind in B, der Vater in A und der Kind geht zur Schule in A.
Könnte auch in B, soweit ich weiss, gibt es jetzt freie Schulwahl. Kommt wohl aufs Land an…

Hallo,
bei meiner Trennung bin ich mit den Kindern auch in einen NAchbarort gezogen.
Kinder sind zu dem Zeitpunkt schon in die Grundschule gegangen.

Normalerweise hätten beide Kinder die Schule wechseln müssen- nach Rücksprache mit den Lehrern wurde dann ein Antrag an die Stadt gestellt in der ich neu gelebt habe und es gab kein Problem die Kinder die verbleibenden 3 Jahre noch in der Grundschule zu lassen.

Begründung war in dem FAll, daß die Trennung genug Belastung für die Kinder sind( Beihaltung des sozialen Umfeldes) und noch dazu die Oma auch am Ort wohnt- also bei Krankheit dann auch das Kind hätte holen können.

War bei uns kein Problem und meine Erfahrung ist, daß sich die Menschen schon sehr darum kümmern, daß es den Kindern möglichst gut geht.

kitty

Hallo alle Zusammen,

ich habe nun auch den kurzen Dienstweg genommen und mich mit den Schulleitern bzw. Rektoren der jeweiligen Schulen direkt unterhalten.

Wie auch bei „kitty40“ geschrieben ist die einzigste Lösung tatsächlich das direkte Gespräch mit anschließendem Antrag an die Stadt, welche dann an Schulamt Rückfrage stellt.

Da in meinem Fall die Kinderbetreuung ebenfalls in „Wohnort A“ ist, zählt das ebenfalls als weiterer Grund, der neben dem sozialen Umfeld sowohl der Schule, als auch dem Schulamt sehr wichtig ist.

Vielen Lieben Dank für die freundliche Unterstützung.

Andy

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Hallo Jule,

auch in Schleswig-Holstein gibt es „freie Schulwahl“ - nur so zur Information.

liebe Grüße,
Astrid

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