Umzug ohne Genehmigung

Hallo Experten,
angenommen, ein Hartz-IV-Empfänger findet eine bessere Wohnung, die jedoch 60 Euro teurer ist. Das Jobcenter verweigert ihm deshalb den Umzug. Er beschliesst aber trotzdem umzuziehen, in der Hoffnung, diese 60 Euro Mehrkosten eben an anderer Stelle einzusparen (Rauchen aufhören, sonntäglicher Kneipenbesuch fällt flach u.ä.).
Ginge dies, oder würde das Jobcenter spätestens beim nächsten Antrag die Zahlung ganz oder teilweise einstellen, bzw. damit drohen, wenn er nicht wieder in eine billigere Wohnung umzieht?

Für fachkundigen Rat bedanke ich mich schon mal,
Jan

Hallo,

dem Jobcenter ist die neue Miethöhe egal. In dem Fall zahlt sie den Umzug nicht und auch die 60€ muss der ALG2-Empfänger selber zahlen (aber das weiss er ja schon). Weiter hat es keine negativen Auswirkungen.

Grüße
Jessica

Hallo Jessica,

dem Jobcenter ist die neue Miethöhe egal.

Bist Du sicher? Warum werden dann z.B. Leute aufgefordert, sich eine neue Wohnung zu suchen, weil die alte unangemessen ist, was auch immer das heisst?

Grüsse von Jan

Hallo Jan,

sie werden nur dazu aufgefordert wenn der ALG2-Bezieher die komplette Miete bezahlt haben möchte. Trägt der Mieter die Differenz aus eigener Tasche darf er wohnen wo er will (so war es jedenfalls bei einem guten Freund von mir).

Grüße
Jessica

Hallo,

genau so ist es. Allerdings wird das Amt je nach Höhe des vom Kunden zugezahlten Betrages gern mal nachfragen, wovon dieser getragen wird, gerade, wenn kein Job vorhanden ist.

Gruß
Kristin

2 Like

Hallo

schau mal hier rein:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

Hallo,
vielen Dank fuer die hilfreichen Antworten.

Allerdings wird das Amt je nach Höhe des vom
Kunden zugezahlten Betrages gern mal nachfragen, wovon dieser
getragen wird

Klar, aber bei 60 Euro sollte der obige Hinweis auf Einsparungen an anderer Stelle doch wohl ausreichen. Mehr als 100 Euro waere wohl sowieso nicht machbar.

Vielen Dank
Jan

Hallo,

ich finde 60 EUR bei einem Leistungssatz von 364 EUR (bzw. 374 EUR ab Januar) eine ganze Menge, wenn ich ehrlich bin.

Gruß
Kristin

Hallo Kristin,
danke für deine Besorgnis. Aber es gibt auch verheiratete Hartz-IV-Empfänger. Da fallen dann „nur noch“ 30 Euro auf eine Person.
Und wenn man die Wahl hat, in einem Haus direkt an einer vielbefahrenen, superlauten Hauptstrasse zu wohnen (gemeinsam mit lärmenden und öfter Party feiernden Menschen in der Nachbarwohnung) oder in einer stillen Seitenstrasse gleich neben einem zwar kleinen, aber hübschen Park, dann gibt man auch mal 60 Euro aus, auch wenn es natürlich nicht so einfach ist. So als denkbarer und hypothetischer Hintergrund…

Schönes Wochenende
Jan

Hallo Lara,
danke für den sehr informativen Link.

Jan

in einem Haus direkt an einer vielbefahrenen, superlauten Hauptstrasse zu wohnen (gemeinsam mit lärmenden und öfter Party feiernden Menschen in der Nachbarwohnung)

Das ist auch total gesundheitsschädlich. Außer der Lärmbelastung kommt noch die Feinstaubbelastung hinzu.

Ich finde die Entscheidung gut.