Nun, Person A möchte ausziehen, ist jedoch unter 25. Wird in 3 Monaten 25. Allerdings wäre es nicht schlimm erst dann umzuziehen, eilt nicht zwingendst.
Frage ist, da der neue Wohnort in einen anderen Leistungsbezirk fällt, gewährt das Jobcenter/Arge nicht ohne weiteres einen Umzug. Härtefall liegt nicht vor. Siehe vorhergegangene Beitrage.
Person A möchte zu ihrem Freund ziehen. Wenn sie nun keinen Antrag auf Genehmigung des Umzugs stellt, wird ihr dieser dann (ab 25 oder auch vorher?) gestattet?
Da keine großen Umzugskosten entstehen, und diese alleine zu bewältigen sind, müsste das amt also nichts zahlen. (erstausstattung fällt wahrscheinlich raus, da in wohnung zum freund zieht??)
Wie ist es mit dieser Einstellungsbescheinigung oder so ähnlich?? Gibt es Probleme die zu bekommen? Ist sie notwendig?
kurz: braucht sie die umzugs-genehmigung auch, wenn sie auf eigene kosten umzieht? oder klappt es dann?