Umzug ohne Genehmigung ?!

Nun, Person A möchte ausziehen, ist jedoch unter 25. Wird in 3 Monaten 25. Allerdings wäre es nicht schlimm erst dann umzuziehen, eilt nicht zwingendst.

Frage ist, da der neue Wohnort in einen anderen Leistungsbezirk fällt, gewährt das Jobcenter/Arge nicht ohne weiteres einen Umzug. Härtefall liegt nicht vor. Siehe vorhergegangene Beitrage.
Person A möchte zu ihrem Freund ziehen. Wenn sie nun keinen Antrag auf Genehmigung des Umzugs stellt, wird ihr dieser dann (ab 25 oder auch vorher?) gestattet?
Da keine großen Umzugskosten entstehen, und diese alleine zu bewältigen sind, müsste das amt also nichts zahlen. (erstausstattung fällt wahrscheinlich raus, da in wohnung zum freund zieht??)

Wie ist es mit dieser Einstellungsbescheinigung oder so ähnlich?? Gibt es Probleme die zu bekommen? Ist sie notwendig?

kurz: braucht sie die umzugs-genehmigung auch, wenn sie auf eigene kosten umzieht? oder klappt es dann?

Hallo!

…gewährt das Jobcenter/Arge nicht ohne
weiteres einen Umzug.

Die freie Wahl des Wohnortes ist ein Grundrecht. Das Jobcenter hat dabei kein Mitspracherecht. Wenn ein Leistungsempfänger eine teurere Wohnung nehmen oder Umzugskosten erstattet haben möchte, muss vorher eine Genehmigung eingeholt werden. Der Umzug als solcher kann nicht verwehrt werden, wenn der Leistungsbezug nicht berührt wird.

Gruß
Wolfgang

Wie ist es mit dieser Einstellungsbescheinigung??
Ist sie notwendig?? um auf eigene kosten umzuziehen und in dem neuen leistungsbezirk sich anzumelden, bzw dort den alg2 anspruch zu beziehen?