Umzug ohne trifftigen Grund?

Hallo…

Ich hoffe es kann jemand etwas dazu sagen?

Eine alleinerziehende Mutter, Bezieherin von Alg II, mittlerweile ohne soziale Kontakte, lebt auf angemessenen Wohnraum; Umzug und Kaution wurde selbst gezahlt.

Bislang kam sie mehr oder weniger mit der Wohnsituation zurecht, was heißt:
keine Lüftung im Bad (fensterlos); Schimmel am Abzugsschacht; ständiger Ausfall der Haustürklingel; nächtliche Lärmbelästigung (keine Gastronomie oder Ähnliches im Umkreis) durch besoffene Jugendliche; schließen der Fenster nicht möglich, da sonst keine Luftzirkulation in den Räumen stattfinden kann; obwohl mit Treppenreinigung, findet diese nicht statt; usw.

Nun möchte die junge Frau in eine andere Stadt ziehen, als Neuanfang.
Angemerkt sei, dass die Frau unter Depressionen (nicht behandelt) leidet und es das Amt nicht die Bohne interessiert… mit Anfang einer Soziophobie.

Gäbe es eine Möglichkeit für die junge Frau, den Schritt zu wagen mit Hilfe des Amtes?

MOD: Text zur besseren Lesbarkeit formell überarbeitet

Hallo…

Gäbe es eine Möglichkeit für die junge Frau, den Schritt zu wagen mit Hilfe des Amtes?

Ich verstehe das Problem nicht ganz. Vermutlich einfach mal einen zuständigen Mitarbeiter befragen?

LG, Mikesch

Hallo

Gäbe es eine Möglichkeit für die junge Frau, den Schritt zu
wagen mit Hilfe des Amtes?

Ich denke ja, und zwar aufgrund gesundheitlicher Gefährdung und Schädigung. Sie braucht aber Durchhaltevermögen, und müsste ihren Fall immer weiterverfolgen, auch wenn ihre Depressionen sie daran hindern wollen, und auch, wenn die Gegenseite versucht, sie einzuschüchtern.

Schimmel kann schwer gesundheitsschädlich sein, insbesondere auch für Kinder. Die anderen erwähnten Dinge sind wohl auch Grund genug zum Auszug.

Der Weg wäre wohl, schriftlich einen Antrag auf Genehmigung eines Umzugs zu stellen, mit Bitte um Beantwortung bis: (in ca. 3-4 Wochen, weils ein Amt ist; sonst hätte ich 1-2 Wochen gesagt). Gut wäre es, wenn es irgendwo eine ärztliche Diagnose wegen der Depression gäbe, die man beilegen könnte, mit der Empfehlung eines Tapetenwechsels.

Der Schimmel sollte auch erwähnt werden (das ist überhaupt das wichtigste Argument), am besten mit Foto. Dabei sollte man auch schon mal die Heranziehung eines Sachverständigen androhen, falls dieses Problem weiterhin gnoriert werde.

Dann sollte vielleicht schon deutlich gesagt werden, dass man bei fortgesetzter Ignorierung der Problematik sich wohl letzten Endes gezwungen sehe, einen Rechtsanwalt einzuschalten und Klage zu erheben.

Diesen Brief mit Beleg dahinschicken (entweder hingehen und den Empfang quittieren lassen oder per Einschreiben). Kopie des Briefes mit diesem Beleg unbedingt aufbewahren.

Falls dann weiter nichts passiert, wäre der nächste Schritt Untätigkeitsklage.

Bei Ablehnung des Antrags => Widerspruch
Bei ablehnendem Widerspruchsbescheid => Klage

Ob das Sozialgericht dem zustimmen würde, dass die Frau in eine andere Stadt ziehen soll, weiß ich nicht, aber einem Auszug aus eine schimmeligen Wohnung müsste es schon wegen des Kindes zustimmen.

Ob man unbedingt dazu raten sollte, wirklich einen Rechtsanwalt zu nehmen, weiß ich nicht. Die bekommen bei diesen Sozialgeschichten oft sehr wenig Geld und sind oft entsprechend wenig motiviert. Das muss zwar nicht sein, ist aber wohl nicht selten so.

Man kann sich beim Sozialgericht auch selber vertreten, ohne die ganzen Paragraphen zu kennen. Gerichtskosten gibt es dort nicht.

Was sagt eigentlich der Vermieter dazu? Ist der schon von den Missständen informiert worden?

Wenn die ganze Prozedur nicht machbar erscheint (eben wegen der Depressionen), müsste wohl auch das Jugendamt helfen. Man muss immer mit dem Kindeswohl argumentieren.
Ansonsten gibt es da noch die Nummer gegen Kummer (Elterntelefon)
0800 1110550 http://www.kinderundjugendtelefon.de/

VG Simsy