hallo,
ich habe folgendes problem: wir wollen nach hamburg ziehen um dort therapie zu machen.
wir sind nämlich beide wegen psychischer probleme arbeitsunfähig.
nun bekommen wir daher sozialhilfe und das sozialamt sagt; wir müssten erst einen therapieplatz nachweisen.
die wartelisten bereagen min 1 jahr und wir haben zum 1.8 eine neue wohnung in hh, bzw unsere alte zum 1.9 gekündigt.
das sozialam in unserem ort wird dem umzug also nicht zustimmen.
welche folgen hat das? das wir den umzug selber zahlen müssen ist klar.
aber kann das sozialamt in hamburg dann die übernahme der neuen miete verweigern? oder gar die zahlung von sozialhilfe?
bitte um hilfe, carolyn
aber kann das sozialamt in hamburg dann die übernahme der
neuen miete verweigern? oder gar die zahlung von sozialhilfe?
Nein, darf es nicht. Die Freizügigkeit ist im Grundgesetz garantiert, und sie gilt auch für Sozialhilfeempfänger. Den Umzug wird man euch, wie du schon richtig schriebst, nicht bezahlen. Aber Sozialhilfe darf man euch nicht verweigern, und auch nicht die Mietzahlung, aber ihr habt nur Anspruch auf die angemessene Miete. Das heißt, falls die Miete eurer neuen Wohnung nach den Richtlinien des Sozialamtes Hamburg nicht angemessen (zu teuer) ist, dann werdet ihr von Anfang an nur die angemessene Miete bekommen, da ihr die Angemessenheit vorher vom Sozialamt Hamburg hättet überprüfen lassen müssen. Und falls ihr doppelt Miete zahlen müsst, (August und September war das glaub ich?), dann müsst ihr das auch aus eigener Tasche zahlen.
Gruß
Nelly
hallo,
den mietvertrag legen wir dienstag beim s.amt in hamburg vor.
wird denn die kaution gezahlt?
gruss carolyn
welche folgen hat das? das wir den umzug selber zahlen müssen
ist klar.
aber kann das sozialamt in hamburg dann die übernahme der
neuen miete verweigern? oder gar die zahlung von sozialhilfe?
bitte um hilfe, carolyn
Im Prinzip ist es so, dass ein Sozialamt „nicht zu8stimmt“,
sondern über einen Antrag entscheidet. Ist die Entscheidung
nicht in Ordnung, kann dagegen der Widerspruchsweg bzw.
Rechtsweg beschritten werden.
Hier ist es ja so, dass die Antragsteller sich bei ihrem
„alten Sozailamt“ abmelden und weg sind. Das Bedarf keinerlei
Zustimmung. Wer das Gegenteil sagt, schreibt, der irrt
oder sagt aus anderen Gründen Falsches aus.
Aufgabe des „neuen Sozialamtes“ ist es, dafür gerade zu stehen,
„dass Ihr nicht verhungert, nicht erfriert“. Luxus wird
es nicht geben.
Um aus der :
Sozialhilfe
heraus zu kommen, scheint es hier sogar so zu sein, dass der
Umzug aus Therapiegründen ZWINGEND ist.
Auf Deutsch : Keine Therapie ist KEINE Heilung ist weiter
Sozialhilfe.
Aus der Sicht gesehen seit Ihr sogar verpflichtet (!!) alles
zu unternehmen, den Bezug von Sozialhilfe zu beenden.
Die ANtragsteller hier aber haben neben ihren Krankheiten
keinerlei Wissen / Erfahrung, wie vorzugehen ist und
„wanken in ihren Entscheidungen“ schon aufgrund offenbar
unzulässiger Auskünfte.
Daher der Rat :
SOFORT zur nächsten Beratungsstelle der Kirchen. Diakonie,
sozialdienst katholischer Männer / Frauen, der Arbeiter-
wohlfahrt.
Alle Organisationen sind gleich gut.
Kein Telefon zu Hause ?
Losmaschieren zur nächsten evangelischen oder katholischen
Kirche und um Hilfe bitten.
hallo,
hmm aber versuchen könnten wir es doch die kaution im nachhinein erstattet zu bekommen oder? oder ist das aussichtslos? immerhin muss ich die meinen eltern auch zurückzahlen…
vielleicht kann man sich ja auch mit dem vermieter einigen das wir die kaution „nachreichen“
carolyn
hallo,
hmm aber versuchen könnten wir es doch die kaution im
nachhinein erstattet zu bekommen oder? oder ist das
aussichtslos?
Beantragen kann man alles, schlimmstenfalls wird es abgelehnt.
immerhin muss ich die meinen eltern auch
zurückzahlen…
Sind deine Eltern die Vermieter? Oder haben sie dir die Kaution vorgestreckt? falls letzteres, dann besteht aus Sicht des Sozialamtes kein Bedarf mehr, und du wirst die kaution nicht bekommen.
vielleicht kann man sich ja auch mit dem vermieter einigen das
wir die kaution „nachreichen“
Dir steht per Gesetz das Recht zu, die Kaution in 3 Raten zu bezahlen.
Gruß
Nelly
Hallo Carolyn,
wenn Du umziehen willst, musst Du dafür niemanden um Erlaubnis fragen, schon gar nicht das Sozialamt. Du musst lediglich das Sozialamt in Hamburg von dem Umzug in Kenntnis setzen. (§ 3 Abs 1 Satz 3 der VO zu § 22 BSHG)
Weder das alte noch das neue Sozialamt muss zustimmen.
Ist der Umzug aus sozialhilferechtlicher Sicht nicht erforderlich, kann das alte Sozialamt die Übernahme der Umzugskosten verweigern. Erforderlich ist ein Umzug,
- wenn Du geräumt wirst,
- wenn die bisherige Wohnung zu klein oder zu groß ist,
- wenn die Wohnung bauliche Mängel hat (Feuchtigkeit, fehlende Badewanne/Dusche trotz Kleinkind etc.),
- wenn die Miete unangemessen ist,
- wenn sich Eheleute scheiden lassen bzw. nicht mehr zusammenleben wollen oder sich Unverheiratete trennen,
- wenn Du mit jemandem zusammenziehen möchtest oder jemanden heiraten willst,
- wenn Du den Arbeitsplatz wechselst, und viele weitere Gründe.
Die Umzugskosten können trotz Notwendigkeit auch verweigert werden, wenn die Miete unangemessen ist.
Das Sozialamt in Hamburg kann nicht die Übernahme der Miete verweigern, schon gar nicht die Zahlung von Sozialhilfe. Aber wenn die Miete unangemessen hoch ist, muss das Sozialamt nur den angemessenen Teil übernehmen, wenn es nicht zuvor der unangemessenen Höhe zugestimmt hat.
Liebe Grüsse
Holger von oben
Guter Rat, Lambert.
Ergänzung für Carolyn:
Im Diakonischen Werk Hamburg gibt es ein neues Projekt: Ämterlotsen. Dort gibt es kostenlose Beratung und die gehen mit einem gemeinsam zum Sozialamt, damit man dort nicht über den Tisch gezogen wird. Gerade in Hamburg ist das nämlich leider eher die Regel als die Ausnahme.
Am letzten Mittwoch kam gerade noch ein ganz aktueller Bericht über die Ämterlotsen im Fernsehen (NDR). Hier ist die Telefonnummer: 040/30620-366. Am besten lässt Du Dir einen Ämterlotsen zuteilen, der die besonders schwierigen Fälle erledigt. Oder derjenige, den das Fernsehteam zum Sozialamt begleitet hat, der scheint auch eine Menge Ahnung zu haben.
Ich drücke Dir die Daumen.
Liebe Grüsse
Holger von oben
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Hallo Carolyn,
Nelly hat das schon hervorragend und mit großem Sachverstand beschrieben.
Noch zur Ergänzung: Die Übernahme der Mietkaution ist eine Kann-Bestimmung, steht also im eigenen Ermessen des Sozialamtes. In Hamburg darfst Du deshalb davon ausgehen, dass die Übernahme abgelehnt wird.
Eine Zustimmung soll allerdings erteilt werden (Muss-Bestimmung), „wenn der Umzug … notwendig ist und wenn ohne die Zustimmung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann“ (§ 3 Abs. 1 der VO zu § 22 BSHG - Regelsatzverordnung). Wenn Du also nachweisen kannst, dass der Umzug erforderlich war und eine andere Wohnung nicht zu finden war, hast Du gute Aussichten.
Die Kaution muss vor dem Umzug beantragt werden (nicht bewilligt werden, das kann sie auch später noch). Ist die Kaution vor dem Umzug fällig, muss sie beim alten Sozialamt beantragt werden, ist sie erst nach dem Umzug fällig, wäre das neue Sozialamt für die Kaution zuständig.
Liebe Grüsse
Holger von oben