Umzug Seniorenbetreutes Wohnen / Kündigungsfrist alte Mietswohnung

Hallo Community,
Meine Eltern wohnen seit 15 Jahren zur Miete. Alters und gesundheitsbedingt haben sie sich nun für ein seniorenbetreutes Wohnen entschieden. Die Wartezeiten auf solche Wohungen können lange sein, kann aber evtl. Sehr schnell gehen.
Weiß jemand ob in solchen Fällen eine Art sonderkündigungsrecht gegenüber dem Vermieter gibt?
Wenn ich es richtig vertandenhabe, kann doch in diesem Fall der Vermieter auf 12 Monate zurückgreifen, da meine Eltern solange zur Miete wohnen. Lt Mietvertrag haben meine Eltern ein 3 monatiges Kündigungsrecht.
Eine doppelte Belastung bei 12 Monaten tut schon weh.
An einen Nachmieter den meine Eltern stellen könnten, glaube ich noch nicht, da ich denke das der Vermieter dies zum Eigenbedarf für die Tochter nutzen wird.
Danke

Servus,

ist doch eine ideale Basis, um miteinander zu reden. Geht sogar ohne Anwalt!

Schöne Grüße

MM

Nein.
Die Kündigungsfrist des Mieters beträgt immer 3 Monate(Regelfall, es gibt so wenige Ausnahmen, die werden bestimmt hier nicht greifen)
Nur der Vermieter hat längere Fristen je nach Mietdauer.

MfG
duck313

Die Kündigungsfrist für Mieter beträgt generell 3 Monate egal wie lange sie in der Wohnung wohnen!
https://www.mieterbund.de/index.php?id=466
Der VM hat allerdings, je nach Wohndauer längere, gestaffelte Kündigungsfristen zu beachten die auch vertraglich NICHT zum Nachteil des Mieters geändert werden dürfen. ramses90

Warum 12? Deine Eltern sind es, die kündigen. Das bedeutet, dass die dreimonatige Frist greift.