Umzug trotz ALG1?

Hallo :smile:
Ich hätte da mal ein paar Fragen … & hoffe komme hier etwas weiter…
Alsoooo :smile:
Ich möchte gern in eine andere Stadt umziehen ( Dresden ) & mit meinem Freund zusammenziehen …ich bin ab 14.09.14 LEIDER Arbeitslos gemeldet und beziehe dann ALG1… möchte dann aber in Dresden eine neue Ausbildung beginnen …muss das aber alles erst noch klären … is auch eher nebensache :smile:

nun zu meinen wichtigen Fragen :
1) Kann ich jetzt einfach so umziehen trotz ALG1?

2) was kann ich zusätzlich zu dem ALG1 beantragen ? ( Wohngeld, Kaution , Miete , Erstausstattung, Umzugskosten etc…)

3) Was muss ich alles beachten ?

4) Wird mir oder meinem Freund irgendwas angerechnet wen er einen Job hat ??

Ich hab davon Null Ahnung und hoffe mir kann hier jemand ernsthaft weiterhelfen …Danke im voraus :smile:

Hey Du!  :smile:

natürlich kannst Du umziehen. Doch bedenke, wenn Du mit Deinem Freund zusammenziehst, dann gehört er automatisch zur Bedarfsgemeinschaft.
Dh. er muss sein Einkommen offenlegen, so, dass das Jobcenter seine Berechnungen machen kann. Abhängig davon, wie viel ihr/er verdient, bzw. wie viel Geld in die gemeinsame Kasse fließt, kann man dann weitersehen welche Ansprüche ihr habt.

Doch wenn ich richtig verstanden habe, ist es nur eine Übergangszeit in der Du ALG I
beziehen wirst. Dementsprechend könnte es sein, dass ihr die zusätzlichen Leistungen, sobald es euch finanziell möglich ist, zurückerstatten müsst.
Also nicht die Regelbedarfe usw., sondern das Geld für die Erstaustattung der Wohnung, die Umzugskosten (abhängig von der Größe des Wohnraumes oder der Zimmeranzahl) und/oder ggf. die Kaution (letzteres bekommst du eh als Darlehen).
Und das alles natürlich nur, wenn ein Anspruch darauf besteht.

Doch ich rate dir an, einfach mal beim zuständigen Arbeitsamt anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.
Dort wirst du am besten informiert.

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen.
LG Yase

ALG 1, SGB III - nicht ALG II, SGB II
Hi!

Du hast schon gelesen, dass es um ALG 1 (umgangssprachlich Arbeitslosengeld) und nicht ALG 2 (umgangssprachlich Hartz IV) geht, oder?

Dh. er muss sein Einkommen offenlegen, so, dass das Jobcenter
seine Berechnungen machen kann. Abhängig davon, wie viel
ihr/er verdient, bzw. wie viel Geld in die gemeinsame Kasse
fließt, kann man dann weitersehen welche Ansprüche ihr habt.

Nein, das muss er nicht, da das Jobcenter überhaupt nicht zum Zuge kommt!

Doch ich rate dir an, einfach mal beim zuständigen Arbeitsamt
anzurufen und einen Termin zu vereinbaren.

Wie jetzt?
Doch das Arbeitsamt und nicht das Jobcenter?

Ich hoffe ich konnte Dir etwas weiter helfen.

Ganz sicher mal nicht!

Gruß
Guido

2 Like

Hi!

Wieso schreibst Du so klein? Ich habe -8 Dpt und werde alterssichtig!

Ich möchte gern in eine andere Stadt umziehen ( Dresden )

Soll ja sehr schön dort sein.

& mit meinem Freund zusammenziehen …ich bin ab 14.09.14
LEIDER Arbeitslos gemeldet und beziehe dann ALG1… möchte dann
aber in Dresden eine neue Ausbildung beginnen …muss das aber
alles erst noch klären … is auch eher nebensache :smile:

Naja, soo sehr Nebensache ist das nicht, denn abhängig davon kann es sein, ob „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ gewährt werden.

nun zu meinen wichtigen Fragen :

  1. Kann ich jetzt einfach so umziehen trotz ALG1?

Ja.

Und zu allen weiteren Fragen:
Du musst Dich beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) eh melden und denen mitteilen, dass Du umziehst.

Dort kannst Du auch genau erfragen, inwieweit „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ gewährt werden können.
Es kann durchaus sein, dass Du dann doch zum Jobcenter geschickt wirst, ich kenne es hier allerdings so, dass die Anträge weitergeleitet werden.

VG und viel Erfolg
Guido