Umzug trotz Hartz4

Hallo zusammen,

Ich bin zur Zeit leider arbeitslos und beziehe Hartz4. Ich bewohne ein kleines 25 m² großes Arpartment, sprich mit einer Singleküche, Wohnzimmer- und Schlafzimmer zusammen. Sprich wenn ich Besuch bekomme, sitzen die alle mit auf dem Bett… dazu rauche ich und der Qualm setzt sich ins Bett fest…
Was noch erwähnenswert wäre ist, ich wohne in einem Gebäude wo Betreutes Wohnen für Senioren angeboten wird. Das heißt meine Nachbarn sind Senioren und ich muss besonders Rücksicht auf sie nehmen bezüglich Lautstärke… nicht das ich das sonst nicht machen würde… zudem gibt es hier in dem Gebäude starke Zustellungsprobleme der Post! Hier sind Briefe falsch eingeworfen worden… die brauchen nur bei jemanden anzukommen der Demenzkrank ist, was hier ja leider sehr der Fall ist… und werden weg geschmissen.

Meine Frage ist jetzt, würde mir das Amt eine mir zustehende 45m² große Wohnung bezahlen, wenn sie im Rahmen liegt oder könnten sie sagen, nein sie müssen da wohnen bleiben, wir bezahlen ihnen keine größere Wohnung!?
Ich muss hier einfach raus… das ist zu eng…
bin damals nur froh gewesen auf Grund fmiliären Gründen zu Hause raus zu kommen.

Hallo,

ich bin von Berufs wegen Umzugsspediteur. Auf die Frage, was im Rahmen von Hartz IV umzugstechnisch moeglich ist, kann ich daher leider keine Antwort geben.

Gruss

Nico

da kann ich dir leider nicht weiterhelfem. ich arbeite in einer umzugsspedition und könnte dir mit Transport, Logistok etc. weiterhelfen aber zu dem von dir angesprochenem Thema ganz und gar nicht.

Hallo!

Das ist immer Ermessenssache des zuständigen Sachbearbeiters. Am besten die Situation so schildern wie sie ist und Eigeninitiative bei der Wohnungssuche zeigen. Dann besteht durchaus eine Chance.

Gruß,
J. Wörle

Hallo,

schau dir mal die Seite an.

http://www.hartz-4-empfaenger.de/umzug-bei-hartz

Normal zahlt die arge wenn alles im Rahmen ist und darf dies auch nicht ablehnen.

Gruß

Ich denke, solange die Miete im Rahmen des Wohngeldes liegt, bekommt man da keine Probleme, aber um sicher zu sein, am Besten beim Amt nachfragen bevor der Umzug stattfindet!

Ich denke wenn du deinem Sachbearbeiter die Probleme, vor allem mit der POst, sehr genau schilderst sollte dir eigentlich ein Umzug zu stehen.
Genau sagen kann ich es dir leider auch nicht

Hallo, ganz genau kann ich dir nicht helfen aber du ganz das Amt es vortragen und den das erklären warum du ausziehen willst. Du müsstest aber bei der neuen Wohnung darauf achten das sie auch im Preis angemessen ist.Viel Glück da bei.

kann ich leider nicht weiter helfen
Paul

Hallo,

das Amt kann sowohl als auch antworten. Es besteht hierbei Ermessensentscheidung, dass heißt jeder Bearbeiter entscheidet gemäß Sachlage und vorgebrachte Gründe über einen mgl. Umzug. Ein gesetzliches Anrecht auf einen Umzug besteht nicht. Sollte das Amt nicht zustimmen, dann könnte es sein, dass lediglich die derzeit bezahlte Miete übernommen wird. Weitere Folgen: keine Kaution, kein Umzugskosten, keine Nachzahlung Betriebs- und Heizkosten.

Ich hoffe ich konnte helfen.

Sollte schon funktionieren. Das heißt Dir stehen als Single max. 50 qm zu. Den für Deine Region zustehenden qm - Preis kannst Du über das Wohnungsamt bzw. Internet herausfinden zzgl. die anteilig gezahlten Nebenkosten ergeben den Mietpreis den Dir das Amt zuspricht.

Insofern rate ich Dir mit günstigen Wohnungsangeboten von Genossenschaften, privaten Vermietern oder evtl. auch vom Wohnungsamt vermittelten Sozialwohnungen zu Deinem ARGE - SB zu gehen, Deinen o. g. Sachverhalt zu schildern und anhand Deiner mitgebrachten Wohnungsangebote den SB davon zu überzeugen Deinem Ersuchen zuzustimmen.

Ich wünsch Dir viel Glück bei der Suche und viel Erfolg beim Amt.

Würde mich freuen, wenn Du berichtest wie es gelaufen ist.

Sie finden am besten Gründe, die für das JC triftig sind, wie Hinzug in die Nähe einer Arbeitstelle(die Sie vorübergehend nur, antreten…), im Prinzip könnten Sie sich eine andere Bleibe suchen, Sie gehen z. B. Wohnungsangeboten zur Behörde, holen sich das Einverständnis ein, persönliche Gründe würde ich der einfachheithalber nicht nennen, denken Sie sich also was geeignetes aus. Wenn Sie genügend Geld im Hintergrund haben, ziehen Sie in eine Bleibe, die den Vorgaben des JC entspricht. Weigern sie sich, bleibt Ihnen der Rechtsweg offen-das Geld dient dem Durchhalten, bis der Rechtsweg bis zum Erfolg durchgefochten ist, falls Sie keine einstweilige Vefügung erwirken. Wie gesagt, Geld für alle Fälle sollten Sie haben und dessen Vorhandensein plausibilieren können, falls Sie das Geld nicht angaben…