Umzug U25

Hallo,

ich hätte eine Frage. Wenn man mit 18 arbeitslos zu seinem arbeitslosen Freund in einem anderen Bundesland zieht, bezahlt das Arbeitsamt dann Umzugsgeld? Darf das Amt „Nein“ zum Umzug sagen? Bekommen U25Jährige ALG 2 wenn sie in ein anderes Bundesland ziehen?

Hoffe, ihr meldet euch schnell.

Vielen Dank schonmal

Hallo,

wenn es nur der Liebe wegen ist, ist es eine KANN Bestimmung, deren Bejaung (mir) nicht bekannt ist. Wird wohl abgelehnt!

Ist es aus beruflichen Gründen (Ausbildung, Job) dann ja. Hierzu erfolgt aber immer die Absprache mit dem Sachbearbeiter!

VG René

Hallo

Darf das Amt „Nein“ zum Umzug sagen?

Die Formulierung finde ich nicht zutreffend. Natürlich darf das Amt nicht ‚Nein‘ zum Umzug sagen. Aber die Frage ist ja wohl, ob sie den Umzug bezahlen.

Bekommen U25Jährige ALG 2 wenn sie in ein anderes Bundesland ziehen?

Das bekommen sie aber schon, aber vermutlich nicht mehr als wenn sie bei den Eltern lebten, also diesen reduzierten U25-Satz.

Viele Grüße

Hallo,

auf die pauschale Frage geht auch nur eine pauschale Antwort: wenn im anderen Bundesland eine Arbeitsstelle angeboten wird, dürfte der Umzug vom AA genehmigt werden, das Jobcenter vermutlich nicht.

Nur um weiterhin arbeitslos zu einem Freund zu ziehen, und das von Steuergeldern finanzieren zu lassen, dafür ist die Staatsverschuldung leider noch zu groß:wink:

Schönen Tag noch.

Also sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen. Wenn er es ablehnen sollte, wie so vieles abgelehnt wird, gäbe es noch andere Möglichkeiten?
Meine konkrete Frage: Wenn man sich vom Arbeitsamt abmeldet und in einem anderen Bundesland anmeldet, geht das so einfach oder sagt das neue Arbeitsamt, man bekommt kein Geld, da man beim alten hätte bleiben können?

Hallo,

Also sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen. Wenn
er es ablehnen sollte, wie so vieles abgelehnt wird, gäbe es
noch andere Möglichkeiten?

Dies Urteil z.B.
http://www.sozialleistungen.info/news/02.06.2010-har…

Meine konkrete Frage: Wenn man sich vom Arbeitsamt abmeldet
und in einem anderen Bundesland anmeldet, geht das so einfach
oder sagt das neue Arbeitsamt, man bekommt kein Geld, da man
beim alten hätte bleiben können?

Siehe oben! Allerdings könnte die 25-ger Grenze etwas behindern. Aber nur etwas!
Umzugskosten wird es aber nur geben, wenn es berufliche Gründe gibt!

Vielleicht söllte A sich ne´n Job in dem neuen Ort suchen und dann bei der ARGE vorsprechen!!

VG René

Also sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen. Wenn
er es ablehnen sollte,

Er kann den Umzug nicht ablehnen, weil Du seine Zustimmung nicht brauchst, er kann höchstens die Finanzierung verweigern

wie so vieles abgelehnt wird, gäbe es noch andere Möglichkeiten?

Natürlich, man kann sich ja andere Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

Meine konkrete Frage: Wenn man sich vom Arbeitsamt abmeldet
und in einem anderen Bundesland anmeldet, geht das so einfach

An- und Abmelden? Meinst Du vielleicht das Einwohnermeldeamt?

oder sagt das neue Arbeitsamt, man bekommt kein Geld, da man
beim alten hätte bleiben können?

In Deinem Fall wird man vermutlich schon wissen wollen, warum Du nicht bei Deinen Eltern wohnst?

Hi,

Wenn man mit 18 arbeitslos zu seinem
arbeitslosen Freund in einem anderen Bundesland zieht, bezahlt
das Arbeitsamt dann Umzugsgeld?

das kommt darauf an, ob der Umzug erforderlich und die Miete angemessen ist.

Bekommen U25Jährige ALG 2 wenn sie in ein anderes
Bundesland ziehen?

Ja, allerdings nur den Regelsatz. Den Mietanteil nur bei vorheriger Zusicherung (wenn der Umzug erforderlich und die Miete angemessen ist). Ein wichtiger Grund für die Zusicherung könnte eine Heirat/Familiengründung sein.

Gruß
Ingo

Also, um mal die Beiträge der Vorautoren richtig zu sortieren:

Natürlich kann das Amt einen Umzug nicht verbieten, weil das gegen das Grundgesetz verstößt. Aber sehr wohl kann der Sachbearbeiter dem Umzug nicht zustimmen. Die Konsequenzen wurden erwähnt.

Bei den so genannten U25er, das heißt Leute unter 25 Jahren, sind die Tatbestände, die einen Umzug notwendig machen, relativ eng. Der Gesetzgeber hat irgendwann, glaube ich, 2007 im § 22 SGB II geregelt, welche Umstände einen Umzug eines U25er notwendig machen. Der Gesetzgeber hat „schwerwiegende Gründe“ eingeführt, aber mit Absicht nicht konkretisiert, denn das wirkliche Leben kann man nicht in Gesetze fassen. Hier ist immer der Einzelfall entscheidend. Zum Beispiel kann unter Umständen der Sozialarbeiter beim Jugendamt u eine Stellungnahme gebeten.

Denn: Der Sachbearbeiter hat keine Glaskugel auf dem Tisch und muss sich ein Bild machen können von der Situation.

Wenn der U25er wegen Arbeitsaufnahme oder Aufnahme einer Berufsausbildung in eine andere Stadt ziehen muss oder raus aus dem Elternhaus in eine eigene Bude, entscheidet das der Arbeitsvermittler; alles anderen Gründe die Leistungsabteilung.

Auf jeden Fall sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter sprechen, denn viele Sachen lassen sich am Tisch leichter klären als ewiger Briefverkehr.

Hallo

schau mal hier rein, das dürfte deine Fragen beantworten:
http://hartz.info/index.php?topic=24.0

LG

Danke, da steht echt ziemlich viel drin, auch für U25.