Umzug & Ummeldung aus der Schweiz nach Deutschland

Hallo,

es scheint etwas vertrackt zu sein - weiß jemand Rat, kennt jemand die genaue Rechtslage bzw. das Prozedere?

Eine Freundin von mir, die ursprünglich aus Bremen kommt, zieht mit ihrem sechs Monate alten Kind jetzt aus der Schweiz zurück nach Bremen. Will sie sich hier anmelden, sagt man ihr, sie müsse sich erst in der Schweiz abmelden. Dann aber kann sie ihr Hab und Gut nicht über die Grenze bringen (Zollgesetz Schweiz). Dazu müsste sie zuerst hier angemeldet sein.

Weitere Fragen betreffen den Erhalt von Elterngeld etc., aber zunächst muss diese Meldegeschichte gelöst werden; die Behörden sind da nur mäßig kooperativ, um es milde auszudrücken …

Kennt jemand vielleicht einen guten Link, der einem praktisch weiter hilft?

Danke für Rat & Ideen,
Simon

Erst mal umziehen
Lt. meiner Kenntnis vom letzten Ummelden hat man in DE 1 Monat Zeit.

Also wäre mein Ablauf:

  • nach DE umziehn incl. allem Krempel

  • auf Ämtern bereits die Anträge machen wg. Fristwahrung, Ausweis muss für’s erste genügen. Das mit der laufenden Ummeldung verschweigen

  • in CH abmelden (rückwirkend)

  • in DE anmelden (rückwirkend)

Anmeldung kopieren und nachreichen.

Gruß

Stefan

Hallo,
eigentlich ist für die Anmeldung beim deutschen Einwohneramt keine Abmeldungsbestätigung der Schweiz notwendig (hab noch keine gesehen und auch nie verlangt). Anmeldeformular kann mittlerweile auch aus dem Internet heruntergeladen, ausgedruckt, unterschrieben und an die zuständige Meldebehörde geschickt werden(z.B. www.einwohneramt.nuernberg.de). Dazu bitte unbedingt kleines Brieflein mitsenden, wohin die Anmeldebestätigung geschickt werden soll.

Die Meldebefrist beträgt jedenfalls laut Bayerischen Meldegesetz eine Woche und nicht 1 Monat. Vorsicht walten lassen, sollte Einzugsdatum z.B. 1.3.2007 sein und Anmeldung erfolgt erst am 1.4.2007, dann verfolgen manche Behörden dies schon als Ordnungswidrigkeit und das kostet ein bissl Geld (ab ca. 15 Euro).

Gruss
Sid

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