Mandred Mustermann möchte gern vom Land nach Köln umziehen, um seine Arbeitschancen zu verbessern.
Seine Freundin wohnt schon dort und die beiden überlegen zusammen in eine 3 Zimmerwohnung mit 55 qm zu ziehen.
MMs Freundin hat in Köln eine gute Stelle und verdient rund 30.000 € im Jahr.
MM hat aber nun bedenken zusammen zu ziehen. Er glaubt, dass wenn sie zusammen ziehen, er keinen Vollen Mietzuschuss mehr bekommt, weil seine Lebensgefährtin genug verdient.
Hat er recht, und wenn ja, wie wird das brechnet?
MMs Freundin hat in Köln eine gute Stelle und verdient rund
30.000 € im Jahr.
netto oder brutto? bei netto gibts sicher nüx…, wobei man sich dann mit dem Amt über den Status der BG noch einigen müsste 
Hat er recht, und wenn ja, wie wird das brechnet?
da bemühe man hier mal das Archiv
Mit Status meinst du jetzt ne WG, oder wie?
Mit Status meinst du jetzt ne WG, oder wie?
nöh, WG is was anderes, bei HartzIV nennt sich das Bedarfsgemeinschaft und die hat einen bestimmten Satz der ihr laut SGB zusteht
Ab wann liegt eine Gedarfgemeinschaft vor? Kann man auch zusammen wohnen ohne eine Gedarfsgemeinschaft zu bilden?
Ab wann liegt eine Gedarfgemeinschaft vor? Kann man auch
zusammen wohnen ohne eine Gedarfsgemeinschaft zu bilden?
kann man, das suche man sich aber büdde selber hier im Archiv oder bei google
Hallo
es kommt darauf an, ob er ALG1 oder ALG2 bekommt. ALG1 -Leistungen beinhalten keine separaten Unterkunftskosten; die sind aus seiner ALG1-Leistung und ggf. Wohngeld zu bestreiten. Ob bzw. inwieweit bei ALG1 das Einkommen der Mitbewohnerin bzw. Lebenspartnerin „relevant“ ist und irgendwie angerechnet wird, weiss ich nicht.
Bezieht er allerdings ALG2 , gehören neben seinem Regelsatz auch die Unterkunftskosten zu den Leistungen an ihn.
Und da ist auf jeden Fall relevant, ob er mit jemandem zusammenlebt. Egal, ob als als reine Haushaltsgemeinschaft oder als „Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft“ - die Mitbewohnerin müsste in beiden Fällen die Hälfte der Unterkunftskosten tragen , und er bekäme entsprechend „nur“ die andere (seine) Hälfte vom Amt bewilligt.(Sofern die Wohnung nach örtlichen Angemessenheitskriterien als „angemessen“ gilt.)
Alle anderen Fragen: Siehe z.B.die Antworten zu deiner Frage „ALGII und doppelte Haushaltsführung“ vom 31.3. hier im selben Forum-Board.
Wegen Umzug bei ALG2-Bezug: siehe z.B. http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/r…
Gruß