Umzug und ALG II

Guten Morgen.Familie A. will von NRW nach Baden-Württemberg umziehen. Der Umzug an sich ist vom JobCenter in NRW genehmigt und sollte zum 1.12. erfolgen. Beim neuen JobCenter in BW muss ein neuer Antrag gestellt werden, der ab 1.12. gilt. Nun fordert das JobCenter in BW das persönliche Erscheinen zur Antragsstellung vor Ort. Die Kosten für die Fahrt können aber nicht aus dem SGB-II-Budget gedeckt werden. Wer von Euch hat einen Tipp oder Hinweis, wie das geregelt werden kann?

Hi,

die persönliche Vorsprache kann mit Hinweis auf die nicht aufzubringenden Fahrtkosten auch nachgeholt werden. Das Gesetz sieht weder Formularvorschriften noch persönliches Erscheinen für die Antragstellung vor. Lediglich Mitwirkungspflichten müssen erfüllt werden. Wenn dies hier aber nicht möglich ist, müsste das Jobcenter schon die Fahrtkosten übernehmen, um den Antrag rechtswirksam ablehnen zu können.

Zur Not zählt ein nach dem 1. (persönlich) eingereichter Antrag auch rückwirkend für den Monat.

Gruß
Ingo