Umzug und am neuen Wohnort abeitslos melden?

Hallo,

nehmen wir mal an, jemand wird arbeitslos, zieht direkt an einen anderen Wohnort und möchte dort Arbeitslosengeld beziehen.
Geht das so einfach ohne Schwierigkeiten?

Danke für Antworten.

Gruß
roland

Hallo,

es heißt Bundes agentur für Arbeit. Deine Akte wird vom neuen Wohnort dann angefordert.

Grüße

Diana

Hallo,

ich glaube, ich habe mich da mißverständlich ausgedrückt.
Derjenige möchte sich direkt am neuen Wohnort Arbeitslos melden, ohne an seinem alten Wohnort beim Arbeitsamt vorstellig zu werden.
Soll heißen, er bekommt die Kündigung, nach Ablauf der Kündigungsfrist zieht er z.B. zu seiner Freundin in die neue Stadt und meldet sich dort an. Dort meldet er sich beim Arbeitsamt. Ist es nicht so, das er sich direkt nach Erhalt der Kündigung beim Amt melden muß?

Sorry das ich mich nicht direkt so ausgedrückt habe.

Gruß
roland

Wer zuerst kommt, ist eher fertig oder so ähnlich
Hallo Roland

Wenn ich richtig aufgepasst habe, muss sich der Arbeitslose in spe binnen einer Woche nach Erhalt der Kündigung bei seinem zuständigen Arbeitsamt melden, ergo noch in der Kündigungszeit.

Somit sollte der Fall klar sein.

Gruss
Poppet

Hallo Poppet,

Somit sollte der Fall klar sein.

der Fall ist klar.
Ich hoffe du hast auch hier gut aufgepasst.
Er ist jetzt an seinem alten Ort beim Aa gemeldet, zieht dann um und meldet sich mit seinen Unterlagen beim Aa.
Läuft das Arbeitslosengeld dann lückenlos weiter oder hat er wieder mit einer Wartezeit zu rechnen?

Danke und Gruß
roland

Hi,
was denn nun?
Du schreibst selbst: er wird gekündigt und zieht dann,nach der Entlassung, zu seiner Freundin. Dann gilt: Sofort nach Erhalt der Kündigung beim AA melden.

Später heißt es: er bekommt schon AG und zieht dann um: ich würde den Fall mit dem AA im Vorhinein absprechen.

Gruß
HaweThie

Hallo Roland

Ich hoffe du hast auch hier gut aufgepasst.

Poppet ist kinderlos, d.h. er ist im Aufpassen geübt!

Er ist jetzt an seinem alten Ort beim Aa gemeldet, zieht dann
um und meldet sich mit seinen Unterlagen beim Aa.

Dafür hat er einen Ansprechpartner beim Aa, der eine solche Frage beantwortet. Wenn man aber glaubhaft versichert, dass man am neuen Wohnort bessere Chancen in der Stellensuche erwartet, dürfte das wohl kaum zu einem finanziellen Nachteil gelangen.

Gruss
Poppet

Hallo,

was denn nun?

Nichts was denn nun.
Ein noch arbeitender bekommmt die Kündigung. Er möchte zu seiner Freundin in ein andere Stadt ziehen. Was soll er jetzt machen?
Sich noch am alten Wohnort arbeitlos melden oder erst am neuen.
Das sind Fragen für die Zukunft. Ich denke du hast mich da mißverstanden oder ich habe mich falsch ausgedrückt.

Gruß
roland

Noch am alten, wenn nicht gerade der Tag der Kündigung auch der Umzugstag ist. Denn die Meldung beim AA muß sofort nach Bekanntgabe der Kündigung erfolgen. Das wurde hier jetzt aber schon x-mal geschrieben…
Du kannst dich natürlich auch erst Tage später beim neuen AA melden. Kostet dich allerdings eine Stange Geld (§ 140 SGB III).

Turtle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Huhu,

melde dich zum Umzugstermin beim alten AA ab und beim zukünftigen AA an. Du hast sowieso nur den einen Tag um dich umzumelden. Was ist schwierig? Die Meldebehörde gibt dir auch keine 78-Wochen Frist. Man man man…

Die Anrechnungszeiten werden beibehalten.

Diana