Hallo,
Person A hat 2008 Ihren Arbeitgeber gewechselt. Person A ist 2008 auch 20 km dichter an den neuen Arbeitgeber gezogen. Kann Person A den Umzug als Werbungskosten geltend machen? Danke
Hallo,
Person A hat 2008 Ihren Arbeitgeber gewechselt. Person A ist 2008 auch 20 km dichter an den neuen Arbeitgeber gezogen. Kann Person A den Umzug als Werbungskosten geltend machen? Danke
umzug in der gleichen Stadt
Nein, Fahrzeitverkürzung von mind. 1 Stunde täglich erforderlich.
Gruß
Jörg