Hallo liebe Wer-weiss-was-Gemeinde 
ich habe eine Frage, die mein Gewerbe betrifft. Ich plane im Herbst 2008 einen Umzug in eine andere Stadt. Kann ich mein Gewerbe in der alten Stadt angemeldet lassen? Ich arbeite hauptsächlich telefonisch, daher wäre es organisatorisch kein Problem.
Das Problem ist, dass das Gewerbe im Namen die alte Stadt führt, so dass eine Ummeldung wohl eher schlecht geht, oder?! Ich bin mir über den Ablauf nicht ganz sicher.
Bedanke mich für alle Infos diesbezüglich!
Schönen Tag euch allen!
Tanja
Hallo
Herbst 2008 einen Umzug in eine andere Stadt. Kann ich mein
Gewerbe in der alten Stadt angemeldet lassen? Ich arbeite
Wenn Du dort eine Adresse hast, ja.
Das Problem ist, dass das Gewerbe im Namen die alte Stadt
führt, so dass eine Ummeldung wohl eher schlecht geht, oder?!
Warum nicht ? Wenn Du in A-Dorf wohnst, Deine Dienstleistung aber in B-Stadt anbietest, kannst Du doch B-Städter Dienstlerist heißen.
Ich bin mir über den Ablauf nicht ganz sicher.
Grundsätzlich mußt Du am alten Wohnort das Gewerbe abmelden und am neuen wieder anmelden. Ausnahme: Du behälst am vorherigen Wohnort eine Adresse (und wenn es ein Namensschild an einem Briefkasten ist).