Umzug: Versorger-Abmeldung flexibel?

Huhu!

Angenommen, ein Mieter hat zu Ende August gekündigt. Nun könnte es sein, dass er bereits Mitte August auszieht (zieht ins Elternhaus, sobald da der betreffende Wohnbereich „frei“ ist). Er möchte dann dem Vermieter bzw. dem Nachmieter die Möglichkeit geben, schon früher in die Wohnung zu können.

Da das aber noch nicht genau absehbar ist und möglicherweise erst zwei, drei Tage vor Auszug feststeht: Kann man so kurzfristig die Strom-, Wasser- &Gasversorger informieren, dass man in 3 Tagen nicht mehr beliefert werden möchte?

Dieser Mieter musste noch nie Energier abmelden, deshalb kennt er sich da überhaupt nicht aus. Wenn es möglich ist, ist er gern bereit, Vermieter/Nachmieter entgegenzukommen, allerdings würde er ungern deren Strom für einen halben Monat bezahlen.

Bonusfrage: Die gleiche Frage stellt sich für die Telekom. Aktuell ist ein DSL-Zugang+Telefon angemeldet. Am zukünftigen Wohnort gibt es kein DSL und ein Telefonanschluss ist bereits vorhanden. Wenn der Mieter es richtig verstanden hat, gibt es in so einem Fall die Möglichkeit, einen Telekom-Vertrag vorzeitig aufzulösen, allerdings mit drei Monaten „Vorlaufzeit“ beginnend ab Datum des Umzugs/der Ummeldung. Kann man denn der Telekom auch sagen „ich bezahle noch weiter, aber bitte stellt den Anschluss ab übermorgen ab, weil dann dort jemand anders wohnt“.?

So viel zu tun:smile:

Liebe Grüße
Lockenlicht

Hallo!

Warum will man vorzeitig die Wohnung freigeben? Hat doch bestimmt keine finanziellen Vorteile ?

Man kann die Versorger von heute auf morgen kündigen. Man liest den betreffenden Zähler(Wasseruhr, Gasuhr, Stromzähler selbst ab und teilt dem Versorger diesen Zählerstand mit -fertig.

Man bekommt dann irgendwann demnächst die Abrechnung.

Hier findet ja keine Abschaltung statt, der Vermieter oder Nachmieter kann sofort Gas, Wasser, Strom nutzen.

Telefonfrage mag jemand anderes beantworten.

mfG
duck313

Vielen Dank und eine Nachfrage
Vielen vielen Dank!

Man will vorzeitig frei machen, weil man es kann (wenn man es denn kann). Man braucht ja nicht länger drin bleiben, als nötig; bezahlt ist es so oder so. Einfach mal nett sein.
(Im übrigen lässt der Vermieter den Mieter auch ohne den geringsten Widerstand einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist raus - hier auf dem Land ist die Welt noch in Ordnung :wink: )

Dann ginge das ja problemlos - Die Frage ist ja sowieso noch rein hypothetisch. Also quasi doppelt hypothetisch, und es war ja auch eher eine praktische Frage und keine Rechtsfrage.

Liebe Grüße
Lockenlicht

Sorry, KEINE Nachfrag
Ich noch mal -

Ich hatte doch keine Nachfrage mehr:smile: