Umzug vom Vermieter gezahlt

Hi, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin im Juli 2010 in eine 2-Raumwohnung (Dachgeschoss) gezogen mit der mündlichen Zusage, dass ein Balkon im August, spätestens im September angebaut wird. Im Mietvertrag ist lediglich der „Anbau 2010“ vermerkt. Bei erneuter mündlicher Anfrage vor ein paar Tagen erhielt ich die Antwort, der Anbau erfolgt Mitte des Jahres. Diese Taktik wird vom Vermieter schon seit einigen Jahren gehandhabt, wie ich von älteren Mietern erfahren habe.
Nun meine Frage, kann ich mir den Umzug in eine andere Wohnung in dieser Stadt zahlen lassen und eventuell auf Malerarbeiten verzichten? Immerhin bin ich unter der Voraussetzung eines Balkons eingezogen und habe meine Wohnung in meinen Farben gestrichen mit der Absicht auf eine lange Mietdauer. Eine Mietminderung ist für mich nicht Gesprächsgegenstand, da ich aus dem vorigen Sommer weiß, wie heiß es in dieser Wohnung wird bei 30°C und mehr.

Hi
du scheinst ja mit der Banane aus dem Urwald gelockt worden zu sein… Ich gebe dir recht das ist in einer Dachwohnung wie sie du beschrieben hast schon ein Problem und wenn es wirklich so heiß wird und da ein Balkon linderung bringen kann und der auch noch versprochen wurde und nicht gemacht wird sogar ein Mangel. Auch schon für das Mietverhältnis. Weil ein wesentliche Eigenschaft/ Bedingung für dich die Wohnung weiterhin zu mieten nicht gegeben ist. Du mußt nun den Mieter unter Verzug setzen mit einem genau definierten datum. Dabei mußt du ihm die rechtsfolgen erklären die du ergreifen willst wenn er das nicht bis zu dem Termin in Angriff genommen hat. Du kannst ja auch gleich vorbehaltlich der nichterstellung zu diesem Termin hi kündigen. Schreibe das alles so auch das wort Sonderkündigung wegen nichteinhaltung einer wichtigen Vermietungsklausel.Du hast eventuell anspruch auf entstehende Maklerkosten, Umzugskosten, bzw. eventuell den Kosten für die Anpassung an neues Wohnumfeld wie Gardinenänderungen usw.
Gruß Peter

Der pfiffige Vermieter wird den Hinweis im Mietvertrag dahingehend auslegen, dass dem Mieter bekannt ist, dass er Anbauarbeiten plant, um über diese Angebe dem Mieter die Munition für den Schuß mit Mietkürzung wg. evtl. Bautätigkeit zu nehmen, wenn er dann mal irgenwann mit Arbeiten loslegt. Ihren Umzug müssen Sie ebenso selber bezahlen, wie die Wiederherrichtung eines Farbanstriches innerhalb der Wohnung, der allgemeinem Geschmack entspricht!

es kommt darauf an, welchen inhalt deine schönheitsreparaturklausel hat.

Hi,
mündlich zählt nicht. Du schreibst, dass für Dich eine Mietminderung nicht in Betracht kommen würde. Woher würdest Du die auch herleiten?
Ich befürchte, dass Du Dich an Deinen Mietvertrag wirst halten müssen.

Gruß Judy

kann leider nicht helfen