Hallo!
Folgendes Problem tritt bei einer Person auf:
Die Person hat eine Zusage zu einer Zweitausbildung in B erhalten.
Zu diesem Zweck muss diese Person nun von A nach B umziehen. Das Problem welches sich dabei stellt ist, dass die Person in B noch nicht Hartz IV oder Wohngeldberechtigt ist, da sie noch keine Meldeadresse in B besitzt. Auf der anderen Seite wird der Person niemand eine Wohnung vermieten können, wenn diese kein geregeltes einkommen oder Hartz IV nachweißen kann. Leistungen kann die Person im Moment jedoch nicht beziehen, da sie in A noch bei den Eltern wohnt.
Welche Möglichkeiten hätte die Person denn, um in B an eine Wohnung zu kommen?
Vielen Dank im Vorraus
Felix
Hi,
ganz so, dass niemand jemanden eine Wohnung vermietet stimmt ja so nicht.
Wenn das Angebot der Ausbildung wirklich wahr ist, wird ja bestimmt ein Vertrag abgeschlossen werden.
Mit diesem würde ich dann bei verschiedenen Vermietern oder Maklern vorsprechen und die Sachlage erklären.
Evtl. macht es Sinn größere Wohnungsgesellschaften aufzusuchen (in Berlin z.B. GSW, Gewobag) oder Genossenschaften (in Berlin z.B. Charlottenburger Baugenossenschaft).
Solche Großvermieter haben in der Regel wenig Probleme auch in schwierigen Fällen eine Wohnung zu vermieten.
Dort könnten dann zusätzlich deine Eltern als Bürgen auftreten.
Die Finanzierung von Kaution, Miete und Umzug, muss die Person natürlich selber aufbringen.
Sofern der Umzug und die Ummeldung vollzogen ist, kann die örtliche Behörde (JobCenter, Arge, Arbeitsagentur) aufgesucht werden und finanziellee Hilfeleistungen beantragt werden.
Ein anderer Weg wäre mir zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt.
Viele Grüße
Denkzettel