Umzug, vor dem Haus ist Halteverbot

Moin zusammen
am WE ist ein Umzug geplant. Am Zielort, einer recht engen Sackgasse mit Wendekreisel am Ende, ist direkt vor dem Haus ein abs. Halteverbot mit entspr. Schild UND weisser zickzack Linie vor dem Haus. Wer dort parkt behindert nur ein wenig den (sowieso) langsam fahrenden Verkehr. Es können sich halt keine 2 Autos begegnen. Andere Parkmöglichkeiten sind zwar vorhanden aber i.d.R belegt und ca 40 Meter vom Hauseingang entfernt. Darf der Umzugswagen dort ZUM AUSLADEN halten?

ach ja, den Umzug macht ne Firma, muß ich mich überhaubt darum kümmern, die kennen (Adresse) den Zielort
Danke

Hallo,

im absoluten Halteverbot darf man auch zum ausladen nicht halten.

Gruß,
Steve

Kennt die Firma die Adresse nur als schriftliche Mitteilung der Adresse oder war die schon vor Ort/hat anderweitig konkrete Ortskenntnis bzw. hast Du sie auf diese Situation vorab ausdrücklich entsprechend hingewiesen? Hat sie Ortskenntnis muss sie sich um eine Ausnahmegenehmigung kümmern und kann Dir diese dann auch in Rechnung stellen. Das ist für Umzugsfirmen regelmäßiges Tagesgeschäft.

Hat sie keine Ortskenntnis ist es jetzt schon ziemlich spät um die Firma hierüber zu informieren, damit die sich noch eine Ausnahmegenehmigung besorgen kann. Da ist dann Konflikt vorprogrammiert.

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Firma kennt Adresse als Schriftliche Mitteilung.
Bin bisher davon ausgegangen, das die sich, weil Ttagesgeschäft, selber erkundigen/kümmern.
Bis gestern die Küchenbaufirma 55 Eur Strafe gezahlt hat …

Wo würdest du denn, im nicht digitalisierten Deutschland, diese Information finden, wo es bspw. Halteveborte gibt?
Macht es Sinn, dass die Firmen jeweils einzeln bspw. beim lokalen Straßenverkehrsamt anrufen, wenn du die notwendige Information bereits hast?

Gruß,
Steve

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Ich habe die Information jetzt, seid gestern.
Mein Mutter, etwas betagt, zieht um. Sie hat die Wohnung selber ausgesucht Wir Kinder haben einiges organisiert, kennen aber die Wohnung erst seid gestern. Und da heben wir die Parksituation für Anlieferungen nicht wirklich beachtet, bis das Ticket für die Küchenfirma kam.
Nun denn, wir habe bei der Stadt nachgefragt. die wollen sich was überlegen …
Was immer das heist
Danke an alle

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Hallo,

Du solltest Dich dringend mit der Umzugsfirma in Verbindung setzen, wenn Du nicht riskieren willst, daß die Firma den Auftrag storniert, weil Du wesentliche Punkte der Rahmenbedingungen nicht mitgeteilt hast. Alternativ kann sich der Aufwand (und damit die Rechnung) erheblich erhöhen, wenn es einen sicheren und regelkonformen Parkplatz nur in größerer Entfernung gibt.

Im Übrigen solltest du mal Dein Verhältnis zur StVO überprüfen.

&tschüß
Wolfgang

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Geld gegen Ausnahmegenehmigung dürfte die Lösung sein - wobei ich bei absolutem Halteverbot in Verbindung mit einer Grenzmarkierung da nicht verstehen würde, warum ein Halteverbot einerseits dringend geboten ist (sonst hätte man es nicht erlassen düfen), andererseits aber eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden kann.

Dies hat mir nun meine Schwester geschrieben:

„Gegenüber die Anwohner fühlen sich gestört, da da wohl auch Ausfahrten sind von denen. Das hat der Mann von der Stadt gesagt.“

Was bitte meinst du?
in D gelten Regeln und Gesetze, Vernunft, Rücksicht auf besondere Gegebenheiten und Augenmaß hat hier nichts zu suchen?
Dann habe ich tatsächlich ein Prob. mit der StVO.

Die Situation ist, wie ich schrieb: Alle fahren dort langsam, da die Strasse dort mit dem Wendekreisel endet. Ein parkender LKW ist nicht schön, verhindert aber nicht den Verkehr und verhindert auch nicht, das die andere Einwohner in/von Ihren Grundstücken fahren können. Es handelt sich nicht um ein Haus mit 250 Wohneinheiten, so das nach 8 LKW 's alle neuen Einwohner drin sind.

Wenn Du nichts zu einer besonderen Verkehrssituation mitteilst, darf die Umzugsfirma davon ausgehen, dass sie dort problemlos parken kann. Wenn sie dann vor Ort feststellt, dass das nicht der Fall ist, wird die Begeisterung nicht gerade groß sein und droht Ärger.

Also jetzt mit Hinweis darauf, dass man auch schon die Stadt angesprochen hat, ASAP auf das Unternehmen zugehen, sich für die späte Mitteilung entschuldigen, und dann hoffen, dass die es noch auf die Reihe bekommen, bis zum Wochenende eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.

Und dann kann man nur hoffen, dass die Ausnahmegenehmigung so aussehen wird, dass dort geparkt werden darf, wo das sonst nicht zulässig ist, und es nicht heißt, dass man sich einige der vorhandenen Parkplätze sperren lassen kann, da dies regelmäßig einen Vorlauf von drei Tagen Ausschilderung verlangt (ist zwar nicht gesetzlich geregelt, wird aber üblicherweise so gehandhabt). Weil dann müsste ja eigentlich jetzt sofort das Schild aufgestellt werden, wofür jemand mit Schild vor Ort kommen muss.

ja, danke.
Das mit der Genehmigung läuft, meine Schwester kümmert sich. Die hat ja auch diese Aussage von dem Stadtmensch bekommen, das die Anwohner sich gestört fühlen.
Danke allen!

Hallo,

und zwar für alle gleichmäßig.

Deine persönliche Befindlichkeit spielt dabei keine Rolle. Ein absolutes Halteverbot ist ein absolutes Halteverbot und gilt selbstverständlich auch gegenüber einem @Max_Schneider - auch wenn es die individuelle Bequemlichkeit tangiert.

Dabei hättest Du

gegenüber der Strassenverkehrsbehörde durchaus geltend machen können, wenn es um eine vorübergehende Ausnahme geht.
Entweder hättest Du eine befristete, zweckgebundene Ausnahme vom Halteverbot beantragen können oder aber eine ebenso zweckgebundene/befristete Ausnahmegenehmigung für die Reservierung einer anderen Parkmöglichkeit.
Höchstwahrscheinlich hätte das für dich die Umzugsfirma erledigt, wenn Du ihr die Umstände vorher mitgeteilt hättest.

&tschüß
Wolfgang